Stellungnahmen

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung

VERÖFFENTLICHT:

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) will der Gesetzgeber unter anderem die Kranken- und Pflegeversicherung künftig konsequent auf die Vermeidung, Reduzierung und Stabilisierung von Pflegebedürftigkeit ausrichten. Hierfür soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen stärker präventions- und rehabilitationsorientiert ausgestaltet werden. Damit soll insbesondere den demografisch bedingten finanziellen und personellen Herausforderungen der kommenden Jahre begegnet werden.
Der Bundesverband Geriatrie e. V. begrüßt diese Zielsetzung ausdrücklich. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis jedoch Wirkung entfalten können, dürfen aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nicht zu gegenläufigen Wirkungen führen und die Gesetzesziele müssen im Einklang stehen. Dies gilt insbesondere für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

VERÖFFENTLICHT:

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht in einem unmittelbaren Gegensatz zu den Regelungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG). Mit diesem Gesetz wollte der Deutsche Bundestag im Jahr 2020 die prekäre Situation und die chronische Unterfinanzierung der stationären und ambulanten Anbieter von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge nach den §§ 23, 24 und 40, 41 SGB V verbessern. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld ist für die Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen nicht auflösbar.

In einer gemeinsamen Stellungnahme stellen DEGEMED, BamR, bus, MoRe und Bundesverband Geriatrie einen gesetzeskonformen und sachgerechten Vorschlag für Einsparungen vor, der die geltenden Vorgaben des GKV-IPReG berücksichtigt und gleichzeitig die Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen an den notwendigen Einsparmaßnahmen sachgerecht beteiligt. So wird verhindert, dass es zu weiteren Angebotseinschränkungen für die GKV-Versicherten kommen muss.

Zukunftsfähige Notfallversorgung ohne systematische Integration geriatrischer Expertise nicht möglich

VERÖFFENTLICHT:

Bundesverband Geriatrie und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie fordern, bei der Reform der Notfallversorgung die Geriatrie mitzudenken und Realität einer alternden Gesellschaft abzubilden.

Zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

VERÖFFENTLICHT:

Um die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sollen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz teilweise umgesetzt werden.
Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt ausdrücklich die Feststellung der FKG zur geriatrischen Rehabilitation. Für Ihre Empfehlungen hat die FKG u.a. die Kostenentwicklung der stationären Rehabilitation untersucht. Im Ergebnis kommt die FKG zu der Bewertung, dass die geriatrische Rehabilitation keinen Treiber für die Kostenentwicklung im Bereich der stationären Rehabilitation darstellt. Damit die geriatrische Versorgung durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gefährdet wird, sind aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie e.V. einige Punkte von zentraler Bedeutung.

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

VERÖFFENTLICHT:

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 12. November 2025 beabsichtigt der Gesetzgeber, die drei zentralen notfallmedizinischen Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – zukünftig besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Die damit einhergehende Intention des Gesetzgebers, Fehlsteuerungen von Hilfesuchenden zu minimieren und deren „geregelte und verlässliche Übernahme“ durch eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, wird vom Bundesverband Geriatrie e.V. uneingeschränkt geteilt und ausdrücklich unterstützt. Hierbei muss jedoch der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre ausreichend Rechnung getragen werden und die altersmedizinische Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten stärker als bisher geplant auch im Bereich der Notfallversorgung umgesetzt werden.

Zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

VERÖFFENTLICHT:

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll die praktische Umsetzung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) normierten Regelungen erleichtert werden. Der Bundesverband Geriatrie begrüßt verschiedene Aspekte ausdrücklich, hält aber auch weitere Fortentwicklungen für unbedingt erforderlich.

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

VERÖFFENTLICHT:

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung soll in Abkehr von der bisherigen Registerspezialgesetzgebung mit der Gefahr von Silostrukturen ein übergreifender Rechtsrahmen für nicht spezial-gesetzlich geregelte Register geschaffen werden. Die geplanten Regelungen bilden wesentliche Bausteine zur Schaffung von validen Datengrundlagen im Gesundheitswesen, welche vom Bundesverband Geriatrie e.V. ausdrücklich begrüßt werden. Insbesondere hervorzuheben sind die geplante Einführung eines Medizinregisterverzeichnisses und die Qualifizierung von Medizinregistern, welche die Datenerhebung und -verarbeitung mit Widerspruchsmöglichkeit der Patientinnen und Patienten ermöglicht.

Hinweis

Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.