Zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll die praktische Umsetzung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) normierten Regelungen erleichtert werden. Der Bundesverband Geriatrie begrüßt verschiedene Aspekte ausdrücklich, hält aber auch weitere Fortentwicklungen für unbedingt erforderlich.

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Hinweis

Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.