Personalschlüssel

Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Bundesverband Geriatrie immer wieder mit der Frage der notwendigen personellen Ausstattung geriatrischer Versorgungseinrichtungen befasst. Angepasst an die Entwicklung der Geriatrie gab es vom Verband in regelmäßigen Abständen konkrete Personalkennzahlen als Empfehlungen für die personelle Ausstattung einer geriatrischen Einrichtung. Einer ersten zukunftsorientierten Veröffentlichung im Jahr 1998 folgten Daten im Rahmen der Entwicklung des Qualitätssiegels im Jahre 2005/2006, deren Ursprung auf damals aktuelle Personalkennzahlen der ersten Kalkulationshäuser zurückgingen, damit auf vor der DRG-Einführung bestehende Strukturen.

Personalkennzahlen dienen zur Information, Planung, Steuerung, aber auch zur Kontrolle und Weiterentwicklung eines Fachgebietes. Adressaten der Zahlen sind somit die Mitgliedseinrichtungen selbst, vor allem aber potenzielle neue Träger von Geriatrien, Kostenträger, Vertreter der Politik sowie andere Verbände, jedoch auch – zumindest indirekt – der MDK oder Zertifizierungsgesellschaften.

Dies bedeutet, dass die Personalkennzahlen mehrere Kriterien erfüllen müssen:

  1. zukunftsrelevante, qualitätssichernde Außendarstellung der Möglichkeiten und Leistungen der Geriatrie
  2. Orientierungsrahmen für Träger zum Personalbedarf zur Erbringung sachgerechter Behandlung geriatrischer Patienten (vergleichbar der Anforderungen für Stroke-Units, Überwachungseinheiten etc.)
  3. Basis zur Kostenkalkulation in der Geriatrie als Grundlage sachgerechter Vergütungen, gegebennenfalls auch vor Schiedsstellen

Grundsätzlich gilt, dass die Personalkennzahlen nur dann prüfrelevant sein können, wenn die entsprechenden Kosten vergütungsrelevant abgebildet werden und in diesem Sinne anerkannt beziehungsweise refinanziert werden. Nur unter dieser Prämisse können die Zahlen eine Basis für die Qualitätssicherung sowie für die Prüfungen durch Kostenträger im Reha-Bereich sein.

Im Verband und bei Zertifizierungen sind diese Vorgaben einzuhalten. „Exzellenz-Zertifikate“ können sich darüber hinaus entsprechend oberhalb der angegebenen Werte positionieren.

Für den Bereich der geriatrischen Frührehabilitation im Krankenhaus sind Personalkennzahlen potenziell prüfrelevant, da die personaltechnischen Voraussetzungen zur Erbringung der geriatrischen Frühreha-Komplexpauschale gegeben sein müssen.

Personalkennzahlen

Bereich  Bemessungsgröße / Bemerkung  Orientierung
Ärzte  Differenzierter Leistungskatalog*
 (Grundleistungen, Funktionsleistungen, Besonderheiten)
 Anhand des Leistungskatalogs zu errechnen
 Tagesklinik (TK) entsprechend
Pflege  Grundlage PPR (- x%) + Nachtwache
 Pflegefachkraftquote (3-jähr. examiniert) mind. 75%
 Abweichungen durch Raum-/ Organisationsstrukturen
 (z. B. Hauswirtschaft)
 Akut  1 : 1,35 – 1 : 1,8
 Reha 1 : 1,7 – 1 : 2,25
 TK  1 : 5,5 – 1 : 6

Therapeuten

Physiotherapie mit Physikalischer Therapie /
Ergotherapie / Logopädie / (Neuro-) Psychologie 

 ‚Minimal-Standard‘ OPS 8-550
 OPS 8-550 = Reha!
 keine berufsgruppenbezogene Differenzierung
 keine Anhaltszahlen für ‚Non 8-550-DRGs‘
 1 : 4,4
 (alle Berufsgruppen müssen vertreten sein)
 TK entsprechend
Sozialdienst  Orientierung an OPS 9 – 401.0/.2  1 : 40  
 TK entsprechend

* Bofinger/Dörfeldt/Tauch – „Arbeitshandbuch: Personalbedarf im Krankenhaus“ (Kommunal- und Schul-Verlag) als Grundlage für weiterführende Überlegungen hinsichtlich des Leistungskatalogs

Als Bezugsgröße sind die belegten Betten zu verwenden. Eine grundsätzliche Differenzierung zwischen Geriatrie nach § 109 und § 111 SGB V erfolgt nicht, mit Ausnahme der Personalkennzahlen für die Pflege.

Der Personalbedarf des Ärztlichen Dienstes ist abhängig von einrichtungsspezifischen Gegebenheiten (zum Beispiel Umfang Konsiliarleistungen, Funktionsdiagnostik, Umsetzung Arbeitszeitgesetz). In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Personalbedarf einer relativ hohen Schwankungsbreite unterliegen kann. Daher ist es angezeigt, den individuellen Personalbedarf mit Blick auf die einrichtungsspezifischen Besonderheiten zu bestimmen.

Für die Berechnung des hausindividuellen Stellenschlüssels für den ärztlichen Dienst ist von folgendem Mindestumfang an Leistungen auszugehen:

  • Aufnahme- und Entlassung pro Patient 120 Minuten
  • tägliche Stationsbetreuung pro Patient 25 Minuten
  • tägliche Leistungen Therapie und Diagnostik pro Patient 10 Minuten
  • regelmäßige Fortbildung 

Wie der Beispielrechnung zu entnehmen ist, erscheint für diese Mindestvoraussetzungen ein Mindeststellenschlüssel von 1:10 durchaus realistisch. Dieser kann allerdings in Abhängigkeit insbesondere von den tatsächlich zu erbringenden therapeutischen und diagnostischen Leistungen in der Geriatrie, dem Leistungsumfang des Chefarztes (zum Beispiel Einbindung in Forschung und Lehre, Aufgaben als ärztlicher Direktor) sowie der Wahrnehmung weiterer Aufgaben im ärztlichen Dienst deutlich abweichen.

Für den Bereich der Pflege fand die Vorgabe einer Pflegekraftquote Eingang in die Empfehlungen für Personalkennzahlen in der Geriatrie. Diese bezieht sich auf den Anteil 3-jährig examinierter Gesundheits- und Krankenpflegekräfte beziehungsweise Altenpflegekräfte sowie von der Übergangsregelung Betroffene 2-jährig examinierte Altenpflegekräfte.

Eine Festlegung von jeweils separaten Personalkennzahlen der einzelnen Berufsgruppen des therapeutischen Teams erfolgte nicht. Auf diesem Weg ist es möglich, den jeweiligen Besonderheiten einer Einrichtung, zum Beispiel in Abhängigkeit vom Behandlungsspektrum oder bei der versorgungspolitischen Ausrichtung, besser gerecht zu werden.

Die Personalkennzahlen für den Sozialdienst orientieren sich an den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der OPS 9-401.0 Sozialrechtliche Beratung und OPS 9-401.2 Nachsorgeorganisation (OPS Version 2010).

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