Entlassmanagement Krankenhaus
Der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern ist zum 1. Oktober 2017 verbindlich geworden. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) stehen die Bedürfnisse des Patienten. Somit sind Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren.
Bei Bedarf können Krankenhäuser Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen. Das Verordnungsrecht ist auf das Entlassmanagement begrenzt. Den Patienten muss bei Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entlassbrief ausgehändigt werden. Ziel des Entlassmanagements ist es, Patienten eine lückenlose medizinische beziehungsweise pflegerische Anschlussversorgung zu sichern. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Rahmenvertag, Formulare zu Umsetzungshinweisen sowie zum Verordnungswesen im Entlassmanagement der KBV sowie der DKG.
Rechtsgrundlagen
Rahmenvertrag Entlassmanagement nach Krankenhausbehandlung,
Rahmenvertrag Entlassmanagement Krankenhaus Lesefassung
Rahmenvertrag Entlassmanagement Krankenhaus Anlage 1a
Rahmenvertrag Entlassmanagement Krankenhaus Anlage 1b
Rahmenvertrag Entlassmanagment Krankenhaus Anlage 2
Rahmenvertrag Entlassmanagement Krankenhaus Anlage 3a
Rahmenvertrag Entlassmanagement Krankenhaus Anlage 3b
Rahmenvertrag Entlassmanagment Krankenhaus Umsetzungshinweise