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Berücksichtigung der Geriatrie in der Arbeit der Pflegestrukturkommission ist ein zentraler Ansatz

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 die Pflegestrukturkommission eingesetzt. Sie soll über die kurzfristigen Maßnahmen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes hinaus konkrete Vorschläge für eine umfassende Pflegereform erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen eine effizientere und bessere Pflegeversorgung, eine bedarfsgerechte Finanzierung sowie die Stärkung von Prävention und Rehabilitation. Erste Reformvorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen.

Was soll nun gelten? – Geriatrische Rehabilitation zwischen wichtiger Stütze der Pflegeversicherung und Spardiktat

Die Bundesregierung will die Prävention durch Rehabilitation stärken. Der Bundesverband Geriatrie begrüßt diese Zielrichtung ausdrücklich. Gleichzeitig „deckelt“ das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zukünftige Vergütungssatzsteigerungen und setzt damit Rehabilitationseinrichtungen unter Druck. Letztlich gefährdet dies eine bedarfsgerechte Versorgung. 

Bedarfsgerecht finanzierte geriatrische Versorgung ist nicht Teil des Kostenproblems, sondern entlastet Pflege- und Sozialversicherung

Angesichts der hochkritischen wirtschaftlichen Lage der Pflegeversicherung weist der Bundesverband Geriatrie auf die große Bedeutung bedarfsorientierter geriatrischer Versorgung hin.

Neu aufgenommene Regelung zur Fallzusammenführung gefährdet – wahrscheinlich ungewollt – unmittelbar die geriatriespezifische Versorgung in Deutschland

Im Rahmen des Gesetzentwurfes zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 05.07.2026 sollen die Paragrafen 8 und 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) geändert werden. Die Regelungen hinsichtlich der Fallzusammenführung sollen nicht wie bisher vorgesehen durch die Vertragsparteien auf Bundesebene bis zum 30. Juni 2027 nur geprüft und ggf. erweitert werden. Der geänderte Gesetzentwurf enthält seit der Ergänzung vom 05.07.2026 explizite Regelungen, die Fallzusammenführungen vorschreiben. Ergänzt wird die Regelung um die Vorgabe, dass die Vertragsparteien auf Bundesebene Ausnahmen von der Fallzusammenführung vereinbaren sollen, soweit eine Fallzusammenführung nicht wirtschaftlich geboten oder nicht medizinisch vertretbar ist. Die neue Regelung greift elementar in die heutige geriatriespezifische Versorgungsstrukturen im Bereich der Krankenhausversorgung ein. Aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie e.V. müssen Verlegungen, die zur sachgerechten medizinischen Weiterversorgung erfolgen, daher explizit und unmittelbar im Gesetz von der geplanten Neuregelung ausgenommen werden.

Betagte und Hochbetagte spielen in der Gesundheitspolitik keine Rolle – demografischer Wandel wird ignoriert

Auch die jüngste Verhandlung zwischen Bund und Ländern scheint an der Missachtung der künftigen Versorgungsrealitäten nichts zu verändern. Der Bundesverband Geriatrie kritisiert, dass in allen aktuellen Reformprozessen – vom GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz über die Notfallreform bis hin zur Krankenhausreform – die Belange betagter und hochbetagter Menschen keinen Niederschlag finden.