Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Bundesverbandes Geriatrie!
Der Bundesverband Geriatrie ist ein bundesweit tätiger Spitzenverband im Gesundheitswesen. Wir vertreten Einrichtungen, die sich unter fachärztlicher Leitung der Behandlung geriatrischer Patienten widmen: Dies sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken sowie Anbieter ambulanter und mobiler Versorgungsformen. Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei Menschen, die zumeist älter als 65 Jahre sind und in der Regel mehrere Erkrankungen gleichzeitig haben. Im Fokus geriatrischer Behandlungen stehen unter anderem Immobilität, sturzbedingte Verletzungen, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung.
Geriatrie liegt ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz zugrunde, der die alterstypischen Einschränkungen und Erkrankungen mitsamt ihrer Folge- und Wechselwirkungen berücksichtigt. Zentrales Anliegen der Geriatrie ist der bestmögliche Erhalt von Selbstständigkeit und Mobilität älterer Menschen. So leisten unsere Mitgliedseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung beziehungsweise Minderung von Pflegebedürftigkeit.
Newsroom
Am 30. November findet der diesjährige REHA-Rechtstag in der Evangelischen Akademie Frankfurt statt. Diese zentrale Plattform zum Austausch und zur Diskussion aktueller sozial- und rehabilitationsrechtlicher Fragen ist eine gemeinsame Veranstaltung von BV BFW, BV Geriatrie, DEGEMED und DVfR. Die wissenschaftliche Leitung haben Prof. Dr. Felix Welti (Kassel) und RAin Charlotte Guckenmus (Frankfurt/Main), die den REHA-Rechtstag auch moderieren werden.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) will der Gesetzgeber unter anderem die Kranken- und Pflegeversicherung künftig konsequent auf die Vermeidung, Reduzierung und Stabilisierung von Pflegebedürftigkeit ausrichten. Hierfür soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen stärker präventions- und rehabilitationsorientiert ausgestaltet werden. Damit soll insbesondere den demografisch bedingten finanziellen und personellen Herausforderungen der kommenden Jahre begegnet werden.
Der Bundesverband Geriatrie e. V. begrüßt diese Zielsetzung ausdrücklich. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis jedoch Wirkung entfalten können, dürfen aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nicht zu gegenläufigen Wirkungen führen und die Gesetzesziele müssen im Einklang stehen. Dies gilt insbesondere für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht in einem unmittelbaren Gegensatz zu den Regelungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG). Mit diesem Gesetz wollte der Deutsche Bundestag im Jahr 2020 die prekäre Situation und die chronische Unterfinanzierung der stationären und ambulanten Anbieter von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge nach den §§ 23, 24 und 40, 41 SGB V verbessern. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld ist für die Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen nicht auflösbar.
In einer gemeinsamen Stellungnahme stellen DEGEMED, BamR, bus, MoRe und Bundesverband Geriatrie einen gesetzeskonformen und sachgerechten Vorschlag für Einsparungen vor, der die geltenden Vorgaben des GKV-IPReG berücksichtigt und gleichzeitig die Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen an den notwendigen Einsparmaßnahmen sachgerecht beteiligt. So wird verhindert, dass es zu weiteren Angebotseinschränkungen für die GKV-Versicherten kommen muss.
Der Bundesverband Geriatrie fordert, bei der Reform der Notfallversorgung die Geriatrie mitzu denken und Realität einer alternden Gesellschaft abzubilden.
Bundesverband Geriatrie bezieht Stellung zum Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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