Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Bundesverbandes Geriatrie!
Der Bundesverband Geriatrie ist ein bundesweit tätiger Spitzenverband im Gesundheitswesen. Wir vertreten Einrichtungen, die sich unter fachärztlicher Leitung der Behandlung geriatrischer Patienten widmen: Dies sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken sowie Anbieter ambulanter und mobiler Versorgungsformen. Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei Menschen, die zumeist älter als 65 Jahre sind und in der Regel mehrere Erkrankungen gleichzeitig haben. Im Fokus geriatrischer Behandlungen stehen unter anderem Immobilität, sturzbedingte Verletzungen, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung.
Geriatrie liegt ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz zugrunde, der die alterstypischen Einschränkungen und Erkrankungen mitsamt ihrer Folge- und Wechselwirkungen berücksichtigt. Zentrales Anliegen der Geriatrie ist der bestmögliche Erhalt von Selbstständigkeit und Mobilität älterer Menschen. So leisten unsere Mitgliedseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung beziehungsweise Minderung von Pflegebedürftigkeit.
Newsroom
Politik und Gesellschaft müssen den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau der Geriatrie stärker als bisher sicherstellen
Eine Arbeitshilfe für die Umsetzung der PPR 2.0 stellt der Bundesverband Geriatrie für seine Mitglieder bereit.Als FAQ-Liste gestaltet, beantwortet sie geriatriespezifische Fragestellungen, etwa zur Einstufung der Aktivierend-Therapeutischen Pflege. Die Arbeitshilfe kann als Ergänzung sowohl zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) als auch zu der FAQ-Liste betrachtet werden, die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) herausgegeben worden ist.
Nachdem der Bundesrat heute keinen Einspruch gegen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erhoben hat, kommt es nach Auffassung des Bundesverbandes Geriatrie nun darauf an, dessen Potenziale sachgerecht auszuschöpfen.
Vorhaltefinanzierung bildet demografiebedingte Fallzahlsteigerungen nicht ab
Der Bundesverband Geriatrie e. V. (BV Geriatrie) begrüßt ausdrücklich die gesetzgeberische Intention einer grundlegenden Krankenhausreform. Damit die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verfolgten Ziele zur „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität“ sowie „Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung“ leistungsgruppenunabhängig erfüllt werden können, müssen die vorgelegten Regelungen jedoch die Besonderheiten des altersmedizinischen Versorgungsbedarfs sachgerecht abbilden.
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