Auslegungshinweise

Die Auslegung der in den Komplexbehandlungen definierten Mindestanforderungen an die patientenbezogene Prozessqualität sowie an die krankenhausbezogene Strukturqualität birgt aufgrund der Vielfältigkeit in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential. In der Folge werden Krankenhäuser in der Kodierung und Abrechnung häufig mit Unklarheiten und Interpretationsspielräumen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat die DRG-Fachgruppe auch in diesem Jahr eine aktualisierte Version der bewehrten Auslegungshinweise publiziert.

Die in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegenen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung sind Anlass für eine Vielzahl von Streitigkeiten innerhalb der durchgeführten Krankenhausabrechnungsprüfungen. Ursächlich dafür sind unterschiedliche Auffassungen der Krankenkassen und Krankenhäuser über die regelkonforme Anwendung sowie Auslegung der hochkomplexen Abrechnungsbestimmungen und Kodierregeln innerhalb des aG-DRG-Systems. Dies betrifft auch die verbindlichen weiteren Klassifikationssysteme der ICD-10-GM sowie Operationen- und Prozedurenschlüssel.

Die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung im Sinne der OPS 8-550 und 8-98a geht über den organzentrierten Zugang hinaus und bietet im Sinne eines therapeutisch-rehabilitativen Gesamtkonzeptes zusätzlich die Behandlung in einem multiprofessionellen Team, weshalb diese spezielle gesundheitliche Versorgung hochbetagter Patientinnen und Patienten als Komplexbehandlung im aG-DRG-System ausgewiesen ist. Die Auslegung der in den Komplexbehandlungen definierten Mindestanforderungen an die patientenbezogene Prozessqualität sowie an die krankenhausbezogene Strukturqualität birgt aufgrund der Vielfältigkeit in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential, weshalb die Krankenhäuser in der Kodierung und Abrechnung häufig mit Unklarheiten und Interpretationsspielräumen konfrontiert werden. Vor diesem Hintergrund hat die DRG-Fachgruppe auch in diesem Jahr eine aktualisierte Version der bewehrten Auslegungshinweise publiziert. Das übergeordnete Ziel liegt dabei auf einem bundesweit einheitlichen Verständnis definitorischer Unklarheiten sowie unbestimmter Rechtsbegriffe innerhalb des OPS 8-550 und 8-98a.

 
Auslegungshinweise des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS Version 2024:

Download Icon2024: Auslegungshinweise OPS 8-550 BV Geriatrie

Download Icon2024: Auslegungshinweise OPS 8-98a BV Geriatrie

 

Weitere Informationen des Bundesverbandes Geriatrie zum Download:

Download IconGeriatriespezifische Aufnahmekriterien

Download IconAkutstationärer Behandlungsbedarf