atz® – Zertifizierung
Die Geri-Zert GmbH ist alleiniger Kooperationspartner des Bundesverbandes Geriatrie und für alle Zertifizierungsverfahren zuständig.
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Der Bundesverband Geriatrie bzw. die geriatrischen Fachgesellschaften arbeiten als Herausgebende Stellen seit 2022 mit dem Kooperationspartner Geri-Zert GmbH zusammen. Diese Zertifizierungsgesellschaft kombiniert in idealer Weise das notwendige „Zertifizierungs-Know-how“ mit geriatriespezifischem Fachwissen. Damit konnte für das atz® – Alterstraumatologisches Zentrum ein hochqualifizierter Kooperationspartner gewonnen werden, der ausschließlich unabhängige Fachexpertinnen und -experten für die Auditierung einsetzt. Sie verfügen über umfassende fachliche Erfahrungen im Bereich der Geriatrie und methodische Fähigkeiten und Kommunikationskompetenzen im Audit, um die Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsverfahren objektiv zu bewerten und sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen des Siegels erfüllt sind. Alle Fachexpertinnen und -experten sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte vor Beginn der Zertifizierung offenzulegen. Aktuell sind 16 unabhängige Fachexpertinnen und -experten für die Zertifizierungen zugelassen.
Weitere Infos, etwa über
- den Ablauf der Zertifizierung,
- den Umgang mit Nichtkonformität,
- die Kosten sowie
- die Nutzung des Logos
erhalten geriatrische Einrichtungen auch auf der Website der Geri-Zert GmbH.
Die Prüfung erfolgt nicht durch den Bundesverband Geriatrie bzw. die geriatrischen Fachgesellschaften, diese geben nur die fachlichen Vorgaben vor. Für die Prüfung ist die Geri-Zert GmbH (Zertifizierungsgesellschaft) beauftragt, die völlig unabhängig die Prüfung durchführt. Der Bundesverband Geriatrie bzw. die geriatrischen Fachgesellschaften haben somit keinen Einfluss auf die Erteilung des Zertifikats.
Das atz® – Alterstraumatologisches Zentrum wird nicht dauerhaft vergeben, sondern muss nach drei Jahren erneuert werden. Für die Prüfung wird zunächst ein Fragebogen ausgefüllt, in dem die Einrichtung Angaben zu baulichen Gegebenheiten, Personal etc. macht. Zudem müssen Unterlagen eingereicht werden, die die Angaben belegen. Anschließend gibt es vor Ort noch eine Prüfung – das sogenannte Audit – durch Expertinnen und Experten des Dienstleisters Geri-Zert GmbH, indem die Angaben überprüft werden.
Entsprechen die Angaben in den Fragebögen und Dokumenten den Vorgaben des Bundesverbands Geriatrie bzw. der geriatrischen Fachgesellschaften und werden diese Angaben durch die Vor-Ort-Prüfung bestätigt, war die Prüfung – das sogenannte Audit – erfolgreich. Dann spricht der Experte bzw. die Expertin des beauftragten Dienstleisters Geri-Zert GmbH die Empfehlung aus, das Qualitätssiegel Geriatrie zu erteilen. Der unabhängige Dienstleister prüft diese Empfehlung anhand der vorliegenden Unterlagen noch einmal, bevor er – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – das Zertifikat ausstellt. Der Experte bzw. die Expertin entscheidet somit nicht selbst über die Zertifikatsvergabe.
Im positiven Fall erhält die Einrichtung eine entsprechende Urkunde. Hängt eine solche Urkunde auf einer geriatrischen Station, können Patientinnen und Patienten also sicher sein, dass deren Qualität in den letzten drei Jahren von unabhängigen Expertinnen bzw. Experten überprüft und für gut befunden worden ist. Mit Ablauf des Zertifikats muss die Einrichtung erneut auditiert werden (Re-Zertifizierung), um das Qualitätssiegel fortzuführen. Die Einrichtungen sind verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug bzw. zum Aussetzung des Zertifikats.