
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Herzlich willkommen!
Der Landesverband Geriatrie NRW vereint 109 geriatrische Einrichtungen sowohl im akutmedizinischen als auch im rehabilitativen Bereich in Nordrhein-Westfalen (siehe Mitglieder). Die Mitgliedseinrichtungen profitieren sowohl von der strukturierten Vernetzung untereinander als auch durch den Kontakt des Landesverbandes zu Fachgesellschaften und Entscheidungsgremien aus Gesellschaft und Politik. Die einzelnen Landesverbände wiederum sind an den Bundesverband Geriatrie e. V. angebunden, der als bundesweit agierender Trägerverband insgesamt etwa 400 Mitgliedseinrichtungen vertritt.
Die Interessen der nordrhein-westfälischen geriatrischen Einrichtungen werden durch den Landesverband gebündelt und gegenüber Öffentlichkeit und Politik vertreten:
- Leistungsgerechte Vergütung der geriatrischen Versorgung
- Konzeptionelle Weiterentwicklung geriatrischer Versorgungsstrukturen
Geriatrie im Krankenhausplan NRW
Am 1. April 2025 ist die Umsetzung des neuen Krankenhausplanes NRW in Kraft getreten. Die Geriatrie ist dort als eigenständige Leistungsgruppe ausgestaltet, deren Planung auf Basis des OPS-8-550 erfolgt und die an verbindliche qualitative Mindestkriterien geknüpft ist. Ziel ist es, ältere, multimorbide Patientinnen und Patienten in dafür besonders geeigneten Einrichtungen mit entsprechender fachlicher, personeller und struktureller Kompetenz zu behandeln.
Im Rahmen der Planung ging das Ministerium angesichts der demografischen Entwicklung davon aus, dass der Bedarf an geriatrischer Versorgung in Zukunft weiter steigen wird. Daher wurde in der Geriatrie keine Reduzierung der Leistungserbringer angestrebt; vielmehr war eine Erhöhung der Anzahl der Krankenhäuser mit geriatrischer Fachabteilung durchaus erwünscht. Insgesamt wurde 154 Krankenhäusern die Leistungsgruppe Geriatrie zugewiesen. Die diesen Einrichtungen insgesamt zugeteilten Leistungsmengen lagen leicht über der ursprünglich für das Jahr 2024 prognostizierten Bedarfszahl von 110.703 Fällen.
Voraussetzung für die Zuweisung der Leistungsgruppe ist zunächst eine klare ärztliche Struktur mit fachärztlicher geriatrischer Kompetenz. Die ärztlich-medizinische Leitung muss über eine Zusatzweiterbildung Geriatrie oder die Facharztanerkennung für Innere Medizin und Geriatrie verfügen. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche ärztliche Präsenz mit geriatrischer Expertise sicherzustellen, auch im Vertretungs- und Bereitschaftsdienst.
Zentrales Element der geriatrischen Versorgung ist ein fest etabliertes multiprofessionelles Team. Dieses umfasst neben ärztlichem und pflegerischem Personal mit geriatrischer Erfahrung insbesondere Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie den Sozialdienst. Die Zusammenarbeit erfolgt strukturiert und interdisziplinär, unter anderem durch regelmäßige Teambesprechungen und gemeinsame Therapie- und Entlassungsplanung. Die Pflege ist dabei integraler Bestandteil des geriatrischen Behandlungskonzeptes.
Inhaltlich wird eine geriatriespezifische Versorgung vorausgesetzt, die über eine rein internistische Behandlung hinausgeht. Dazu gehört die Durchführung standardisierter geriatrischer Assessments, mit denen unter anderem Mobilität, Kognition, Selbsthilfefähigkeit, emotionale Situation und soziale Ressourcen erfasst werden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine patientenindividuelle Behandlungsplanung, die funktionelle Ziele und rehabilitative Potenziale in den Mittelpunkt stellt. Erwartet wird zudem ein etabliertes geriatrisches frührehabilitatives Behandlungskonzept.
Die Krankenhäuser sollen in geriatrischen Versorgungsverbünden kooperieren. Diesen Verbünden gehören sowohl Krankenhäuser mit geriatrischen Abteilungen als auch Krankenhäuser ohne eigene Geriatrie sowie geriatrische Rehabilitationskliniken an. Die Verbünde sollen auch eng mit den ambulanten Strukturen zusammenarbeiten. Zwischen den kooperierenden Krankenhäusern werden gemeinsame Behandlungsstandards und -abläufe sowie Übernahmekriterien vereinbart. Eine vorwiegende Aufgabe der Verbünde ist die Koordination der Versorgung sowie die Überwindung von Sektorengrenzen. Die Zusammenarbeit in geriatrischen Versorgungsverbünden ist Grundlage für die Anerkennung neuer geriatrischer Versorgungseinheiten im Rahmen der regionalen Planungsverfahren. Auch bereits bestehende anerkannte stationäre Versorgungseinheiten sind aufgerufen, derartige Verbundstrukturen aufzuweisen.
Geriatrische Versorgungsverbünde
Die Situation der geriatrischen Rehabilitationskliniken hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Einerseits sind die Einrichtungen bzgl. der Strukturen und der betreuten Patientenklientel z. T. sehr heterogen; andererseits reichen die verhandelbaren Vergütungen für die Versorgung hochkomplexer, aufwendiger Patientinnen und Patienten nicht mehr aus, sodass eine adäquate geriatrische Rehabilitationsbehandlung vor allem schwerer betroffener geriatrischer Patientinnen und Patienten mit hohem Bedarf an ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen kaum noch sichergestellt werden kann. Die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Versorgungslandschaft und die Kooperation in den geriatrischen Versorgungsverbünden können derzeit noch nicht sicher abgeschätzt werden. Entsprechend der Vorgaben im Krankenhausplan haben sich in vielen Regionen des Landes bereits geriatrische Versorgungsverbünde gebildet. Sie haben unter anderem folgende Ziele: die geriatrische Versorgung sektorenübergreifend zu koordinieren und zu vernetzen, das Qualifikationsniveau zu erhöhen sowie durch Entwicklung gemeinsamer Standards und koordinierter Ablaufsteuerungen die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten zu verbessern und Fehlversorgungen entgegenzusteuern.
Ansprechpartner:
Vorsitzender
St. Elisabeth-Hospital Meerbusch-Lank
40668 Meerbusch
Tel.: 02150 / 917 - 118
E-Mail:
Beisitzer
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Tel.: 02541 / 8914 - 042
E-Mail:
