Mit dem Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung soll in Abkehr von der bisherigen Registerspezialgesetzgebung mit der Gefahr von Silostrukturen ein übergreifender Rechtsrahmen für nicht spezial-gesetzlich geregelte Register geschaffen werden. Die geplanten Regelungen bilden wesentliche Bausteine zur Schaffung von validen Datengrundlagen im Gesundheitswesen, welche vom Bundesverband Geriatrie e.V. ausdrücklich begrüßt werden. Insbesondere hervorzuheben sind die geplante Einführung eines Medizinregisterverzeichnisses und die Qualifizierung von Medizinregistern, welche die Datenerhebung und -verarbeitung mit Widerspruchsmöglichkeit der Patientinnen und Patienten ermöglicht.
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