Stellungnahmen
KHAG-Korrektur schafft Rechtssicherheit
Gemäß des Referentenentwurfs zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 30. Juli 2025 soll die „redaktionelle Unrichtigkeit" zur personellen Ausgestaltung der Leistungsgruppe Geriatrie (LG 56) gesetzgeberisch korrigiert werden. Nach rund elf Monaten liegt damit nun endlich eine rechtsverbindliche Norm zur Anpassung der ärztlichen Qualifikationsvorgaben vor. Mit der geplanten Gesetzesänderung kommt das BMG der wesentlichen Forderung des Bundesverbandes Geriatrie nach.
Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Die im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) enthaltene Leistungsgruppensystematik soll sich – so die Gesetzesbegründung – an dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen orientieren. Dabei ist nach Auffassung des Bundesverbandes Geriatrie insbesondere sicherzustellen, dass das in den Leistungsgruppen von NRW abgebildete bundesweite geriatrische Gesamtkonzept richtig, d. h. vollumfänglich auf die Bundesebene transferiert wird. Auf dieser Grundlage sieht der Verband zwei unbedingt erforderliche geriatriespezifische Änderungsbedarfe.
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz soll die pflegerische Versorgung langfristig gesichert, die Pflegeattraktivität gestärkt und das Pflegepotenzial vor Ort besser genutzt werden. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen der Pflege verbessert und dem demografischen Wandel sowie den sich dadurch ändernden Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung begegnet werden. Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung. Besonders hervorzuheben ist die Anerkennung des kontinuierlich steigenden Bedarfs an Pflegepersonal.
Zum Einsatz des SINGER-Patientenprofils im Antragsverfahren zur geriatrischen Rehabilitation
Durch Artikel 1 des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) vom 23. Oktober 2020 wurde § 40 SGB V (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) geändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde in diesem Zusammenhang u.a. beauftragt festzulegen, in welchen Fällen Anschlussrehabilitationen (AR) nach § 40 Absatz 6 Satz 1 SGB V ohne vorherige Überprüfung der Verordnung durch die Krankenkasse erbracht werden können. Im Ergebnis wurde mit dem G-BA Beschluss vom 16. Dezember 2021 eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie (Reha-RL) festgesetzt, wonach gemäß § 16 Absatz 2 Reha-RL die Darlegung der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe mit dem SINGER-Patientenprofil (Selbstständigkeitsindex für die Neurologische und Geriatrische Rehabilitation) erfolgen muss, damit die medizinische Erforderlichkeit der Rehabilitation durch die Krankenkasse nicht überprüft wird. Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 gilt der Einsatz des SINGER-Patientenprofils auch für die Indikation einer geriatrischen AR. Aus fachlicher Sicht ist der Einsatz des SINGER-Patientenprofils bei geriatrischen Patientinnen und Patienten nicht zur Darlegung der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe geeignet. Der Bundesverband Geriatrie e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. fordern daher die Rückkehr zum Barthel-Index als etabliertes, praxiserprobtes Bewertungsinstrument in der Geriatrie.
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Mit dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung soll ein neuer Pflegepersonalmix mit einer zielgenauen, kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Assistenzausbildung und Pflegefachpersonen geschaffen werden. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen der Pflege verbessert und dem demografischen Wandel sowie den sich dadurch ändernden Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung begegnet werden.
Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf.
Geriatrie zukunftssicher gestalten!
In einem kurzen gemeinsamen Papier haben die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und der Bundesverband Geriatrie drei wesentliche Kritikpunkte benannt, die bei der Umsetzung des KHVVG berücksichtigt werden müssen. Sie beziehen sich auf die noch unsachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie, das noch nicht voll abgebildete Leistungsspektrum sowie die finanzielle Benachteiligung demografiebedingter Fallzahlsteigerungen. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für zukünftige, sachgerechte geriatrische Versorgungsstrukturen.
Vorschlagsverfahren zum Leistungsgruppen-Grouper
Neben dem bekannten OPS- bzw. ICD-Vorschlagsverfahren gibt es derzeit ein Verfahren zur Weiterentwicklung der G-DRG-/LG-Systeme. Hierbei soll ebenfalls medizinischer, wissenschaftlicher und weiterer Sachverstand eingebunden werden. Die DRG-Fachgruppe hat sich zum Stichtag 31. März 2025 daran beteiligt.
Hinweis
Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.
