Stellungnahmen
Zum Einsatz des SINGER-Patientenprofils im Antragsverfahren zur geriatrischen Rehabilitation
Durch Artikel 1 des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) vom 23. Oktober 2020 wurde § 40 SGB V (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) geändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde in diesem Zusammenhang u.a. beauftragt festzulegen, in welchen Fällen Anschlussrehabilitationen (AR) nach § 40 Absatz 6 Satz 1 SGB V ohne vorherige Überprüfung der Verordnung durch die Krankenkasse erbracht werden können. Im Ergebnis wurde mit dem G-BA Beschluss vom 16. Dezember 2021 eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie (Reha-RL) festgesetzt, wonach gemäß § 16 Absatz 2 Reha-RL die Darlegung der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe mit dem SINGER-Patientenprofil (Selbstständigkeitsindex für die Neurologische und Geriatrische Rehabilitation) erfolgen muss, damit die medizinische Erforderlichkeit der Rehabilitation durch die Krankenkasse nicht überprüft wird. Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 gilt der Einsatz des SINGER-Patientenprofils auch für die Indikation einer geriatrischen AR. Aus fachlicher Sicht ist der Einsatz des SINGER-Patientenprofils bei geriatrischen Patientinnen und Patienten nicht zur Darlegung der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe geeignet. Der Bundesverband Geriatrie e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. fordern daher die Rückkehr zum Barthel-Index als etabliertes, praxiserprobtes Bewertungsinstrument in der Geriatrie.
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Mit dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung soll ein neuer Pflegepersonalmix mit einer zielgenauen, kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Assistenzausbildung und Pflegefachpersonen geschaffen werden. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen der Pflege verbessert und dem demografischen Wandel sowie den sich dadurch ändernden Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung begegnet werden.
Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf.
Geriatrie zukunftssicher gestalten!
In einem kurzen gemeinsamen Papier haben die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und der Bundesverband Geriatrie drei wesentliche Kritikpunkte benannt, die bei der Umsetzung des KHVVG berücksichtigt werden müssen. Sie beziehen sich auf die noch unsachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie, das noch nicht voll abgebildete Leistungsspektrum sowie die finanzielle Benachteiligung demografiebedingter Fallzahlsteigerungen. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für zukünftige, sachgerechte geriatrische Versorgungsstrukturen.
Vorschlagsverfahren zum Leistungsgruppen-Grouper
Neben dem bekannten OPS- bzw. ICD-Vorschlagsverfahren gibt es derzeit ein Verfahren zur Weiterentwicklung der G-DRG-/LG-Systeme. Hierbei soll ebenfalls medizinischer, wissenschaftlicher und weiterer Sachverstand eingebunden werden. Die DRG-Fachgruppe hat sich zum Stichtag 31. März 2025 daran beteiligt.
Stellungnahme zum Entwurf eines Curriculums Fachweiterbildung Geriatrische / Gerontopsychiatrische Pflege der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Eine gemeinsame Stellungnahme zu dem genannten Entwurf haben der Bundesverband Geriatrie e.V., der Ev. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V., die Dt. Fachgesellschaft für Aktivierend-therapeutische Pflege e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. abgegeben.
Stellungnahme zu den Änderungsanträgen vom 7. Oktober 2024 zum KHVVG-Entwurf
Der Bundesverband Geriatrie e. V. (BV Geriatrie) begrüßt ausdrücklich die gesetzgeberische Intention einer grundlegenden Krankenhausreform. Damit die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verfolgten Ziele zur „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität“ sowie „Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung“ leistungsgruppenunabhängig erfüllt werden können, müssen die vorgelegten Regelungen jedoch die Besonderheiten des altersmedizinischen Versorgungsbedarfs sachgerecht abbilden.
Stellungnahme zum Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Zum Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Version vom 12. September 2024 haben der Bundesverband Geriatrie und die Deutschen Gesellschaft für Geriatrie gemeinsam Stellung bezogen. Ausgehend vom altersmedizinischen Versorgungsbedarf der kommenden Jahre sehen die beiden Organisationen aus geriatriespezifischer Sicht in mehrfacher Hisicht Anpassungsbedarf.
Hinweis
Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.
