In einem kurzen gemeinsamen Papier haben die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und der Bundesverband Geriatrie drei wesentliche Kritikpunkte benannt, die bei der Umsetzung des KHVVG berücksichtigt werden müssen. Sie beziehen sich auf die noch unsachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie, das noch nicht voll abgebildete Leistungsspektrum sowie die finanzielle Benachteiligung demografiebedingter Fallzahlsteigerungen. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für zukünftige, sachgerechte geriatrische Versorgungsstrukturen.
Download