Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 12. November 2025 beabsichtigt der Gesetzgeber, die drei zentralen notfallmedizinischen Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – zukünftig besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Die damit einhergehende Intention des Gesetzgebers, Fehlsteuerungen von Hilfesuchenden zu minimieren und deren „geregelte und verlässliche Übernahme“ durch eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, wird vom Bundesverband Geriatrie e.V. uneingeschränkt geteilt und ausdrücklich unterstützt. Hierbei muss jedoch der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre ausreichend Rechnung getragen werden und die altersmedizinische Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten stärker als bisher geplant auch im Bereich der Notfallversorgung umgesetzt werden.

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