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KHAG wird der Versorgung alter und hochaltriger Personen nicht gerecht

Um die zukünftigen Herausforderungen der Demografie im Gesundheitswesen sach- und bedarfsgerecht lösen zu können, muss das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) an mehreren Stellen dringend angepasst werden. Anderenfalls drohen Rückschritte in der Versorgung – anstatt der erforderlichen Förderung der Altersmedizin.

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 12. November 2025 beabsichtigt der Gesetzgeber, die drei zentralen notfallmedizinischen Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – zukünftig besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Die damit einhergehende Intention des Gesetzgebers, Fehlsteuerungen von Hilfesuchenden zu minimieren und deren „geregelte und verlässliche Übernahme“ durch eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, wird vom Bundesverband Geriatrie e.V. uneingeschränkt geteilt und ausdrücklich unterstützt. Hierbei muss jedoch der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre ausreichend Rechnung getragen werden und die altersmedizinische Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten stärker als bisher geplant auch im Bereich der Notfallversorgung umgesetzt werden.

Zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll die praktische Umsetzung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) normierten Regelungen erleichtert werden. Der Bundesverband Geriatrie begrüßt verschiedene Aspekte ausdrücklich, hält aber auch weitere Fortentwicklungen für unbedingt erforderlich.

Stärkung der geriatrischen Reha entlastet die Pflegeversicherung und hilft den Pflegebedürftigen

Bundesverband Geriatrie: Der Grundsatz „Reha vor und bei Pflege“ muss beim Zukunftspakt Pflege mitgedacht werden

Jetzt erhältlich: Antworten zu den Reha-Rahmenempfehlungen

Nachdem der Bundesverband Geriatrie Ende August / Anfang September gemeinsam mit der DEGEMED (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation) und dem BamR (Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren) Info-Webinare durchgeführt hat, steht nun eine umfangreiche FAQ-Liste als Unterstützung bereit. Sie wurden von 14 Leistungserbringerverbänden, die als Partner an der Vereinbarung der Rahmenempfehlungen beteiligt waren, gemeinschaftlich entwickelt.