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Hochwertige Versorgung nachweisen

 

Der Nachweis qualitätsorientierter Versorgung gewinnt für medizinische Einrichtungen immer mehr an Bedeutung. Viele Patientinnen bzw. Patienten und Rehabilitandinnen bzw. Rehabilitanden möchten über Qualitätsstandards informiert sein und lassen die Erkenntnisse in die Wahl „ihrer“ Klinik einfließen. Auch seitens der Kostenträger nehmen Nachweise eines hochwertigen Qualitätsniveaus eine immer größere Rolle ein.

Bislang sind Zertifizierungen des internen Qualitätsmanagementsystems nur für die Rehabilitation gesetzlich verpflichtend. Ein entsprechender Nachweis kann jedoch auch für Einrichtungen der akutmedizinischen Versorgung vorteilhaft sein, weil er beispielsweise zur Schärfung des geriatriespezifischen Profils einer Abteilung beiträgt oder Zuweisern als Orientierung dient.

Als Herausgebende Stelle hat der Bundesverband Geriatrie zusammen mit den beiden geriatrischen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Geriatrie – DGG und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie – DGGG) das Zertifizierungsverfahren „Qualitätssiegel Geriatrie“ entwickelt.

Das Qualitätssiegel Geriatrie ist ein von Expertinnen bzw. Experten aus der Geriatrie entwickeltes Zertifizierungsverfahren speziell für geriatrische Einrichtungen, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements (QM) in regelmäßigen Abständen unabhängig nachgewiesen wird. Das Qualitätssiegel Geriatrie ist somit das einzige bundesweite Zertifikat, das die Besonderheiten der Geriatrie erfasst und in den Mittelpunkt der Prüfung stellt. In diesem Sinne findet das Zertifikat z. B. auch bei Planungsbehörden oder Kostenträgern entsprechende Akzeptanz. So ist das Qualitätssiegel Geriatrie u. a. im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen als Qualitätskriterium aufgeführt.

Alle geriatriespezifischen Einrichtungen können grundsätzlich das Qualitätssiegel Geriatrie erwerben. Stationäre Geriatrische Rehabilitationskliniken erfüllen damit zudem ihre gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung gemäß § 37 Abs. 3 SGB IX.

  • Kliniken für Geriatrie
  • Geriatrische Fachabteilungen in Krankenhäusern
  • Geriatrische Rehabilitationskliniken
  • Einrichtungen der ambulanten und mobilen geriatrischen Versorgung (voraussichtlich ab 2026)

 

Die Zertifizierung dient als Basis für kontinuierliche Verbesserungsprozesse des einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems. Oberstes Ziel ist es, eine hohe, nachhaltige Versorgungsqualität zu gewährleisten, die den besonderen Anforderungen älterer Patientinnen und Patienten gerecht wird. Sie stellt sicher, dass interdisziplinäre Teams gut zusammenarbeiten, die Patientensicherheit gewahrt bleibt und die Patientinnen und Patienten individuell und ganzheitlich betreut werden. Weitere wichtige Ziele:

  • Verbesserung der Versorgungsqualität älterer Menschen
  • Sicherstellung einer strukturierten, multidisziplinären und leitliniengerechten geriatrischen Patientenversorgung
  • Förderung von Patientensicherheit
  • Förderung der Weiterbildung des Personals
  • Schaffung von Transparenz für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Kostenträger/Planungsbehörde
  • Unterstützung von Qualitätsentwicklung und kontinuierliche Optimierung
  • Etablierung eines vergleichbaren Standards auf nationaler Ebene

 

Die Entwicklung von Qualitätsanforderungen für die Zertifizierung geriatrischer Einrichtungen ist ein strukturierter und mehrstufiger Prozess. Ziel ist es, objektive, messbare und relevante Kriterien zu schaffen, die die Versorgungsqualität in der Geriatrie abbilden und belegen. Dabei werden sowohl medizinische als auch pflegerische, soziale und strukturelle Aspekte der Patientenversorgung sowie die Patientensicht berücksichtigt.

Die Entwicklung der Qualitätsanforderungen basiert auf wissenschaftlichen Kriterien (z.B. Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.), gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha-RL) des G-BA) und berücksichtigt die Rückmeldungen aus Praxis und Versorgungsrealität.

 

Bei der ersten Entwicklung von Kriterien für das Zertifizierungsverfahren wurden das Delphi- und das Pilot-Verfahren eingesetzt. Das Delphi-Verfahren hilft sicherzustellen, dass die Kriterien auf fundierten und breiten Expertenmeinungen basieren und ermöglicht eine gründliche Überprüfung der relevanten Aspekte aus verschiedenen Perspektiven (aus medizinischer, therapeutischer, pflegerischer Perspektive, aber auch aus Patientensicht). Somit wurden verschiedene Perspektiven berücksichtigt. Das Pilotverfahren sieht vor, dass innerhalb einer begrenzten Anzahl von Einrichtungen das Zertifizierungsverfahren getestet wird, um seine Wirksamkeit und Praktikabilität zu überprüfen, bevor seine endgültige Implementierung erfolgt.

Delphi- und Pilotverfahren wurden für das Qualitätssiegel Geriatrie wie folgt umgesetzt:

  • Auswahl der Experten: Zunächst wurde ein Fachgremium von Fachleuten aus relevanten Bereichen ausgewählt, die fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der geriatrischen Versorgung, Qualitätssicherung und Zertifizierung hatten. So wurden die Fachexpertinnen und Fachexperten der beiden geriatrischen Fachgesellschaften, Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG), die Vertreter der Mitgliedseinrichtungen und der Zertifizierungsorganisation EQ-Zert GmbH eingeladen.
  • Erste Befragungsrunde: In der ersten Runde des Delphi-Verfahrens haben die Fachexperteninnen und Fachexperten eine Umfrage erhalten, in der sie gebeten wurden, ihre Meinung zu den Kriterien zu äußern, die für das Zertifizierungsverfahren wichtig sind.
  • Zusammenfassung der Antworten und Feedback: Die Antworten aus der ersten Runde wurden gesammelt und zusammengefasst. Die Fachexpertinnen und Fachexperten erhielten dann in der nächsten Runde eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente und Einschätzungen aus der ersten Runde. Zudem wurden sie darum gebeten, ihre Meinungen zu den Vorschlägen der anderen Fachexpertinnen und Fachexperten zu äußern.
  • Weitere Runden: In den folgenden Runden wurden die Fachexpertinnen und Fachexperten erneut um ihre Einschätzungen gebeten. Dies förderte eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Perspektiven und half dabei, einen Konsens zu entwickeln.
  • Durchführung des Pilotverfahrens: Im Zeitraum vom 20.04.2005 bis 08.06.2005 wurde das Pilotverfahren zum Qualitätssiegel durchgeführt, indem in 11 Kliniken ein Pilotaudit durchgeführt wurde, an dem außer den Auditoren der Zertifizierungsstelle auch die Vorstandsmitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen (BAG) teilgenommen haben. Im Rahmen des Pilotverfahrens wurden folgende Ziele verfolgt:
    • Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Geriatrie durch die auditierten Einrichtungen
    • Anwendbarkeit der Auditcheckliste und der darin enthaltenen Anforderungen
    • Ermittlung von Anregungen und Verbesserungsmöglichkeiten zur Auditcheckliste sowie zum Zertifizierungsverfahren
  • Konsensbildung: Im Laufe der BAG-Konsensuskonferenz am 15.06.2005 in Berlin konnte zwischen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachgremiums ein Konsens erzielt werden und eine finale Liste der für das Zertifizierungsverfahren als relevant und notwendig erachteten Kriterien vereinbart werden.
  • Finale Festlegung der Kriterien: Am Ende des Verfahrens wurde die endgültige Auditcheckliste festgelegt, die somit als Grundlage für das Zertifizierungsverfahren diente.

Im Jahr 2005 wurden die ersten vier geriatrischen Einrichtungen zertifiziert. Seit 2005 wurde das Zertifizierungsverfahren Qualitätssiegel ständig weiterentwickelt und mehreren Revisionen unterzogen. Im Jahr 2025 wurde auch die Expertise von Patientinnen und Patienten bzw. von Patientenorganisationen berücksichtigt. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine positive Einschätzung zum Qualitätssiegel Geriatrie abgebeben. Die BAGSO ist als Dachverband mit ihrer klaren Fokussierung auf die Belange der älteren Bevölkerungsschicht für die Bewertung des Qualitätssiegels Geriatrie besonders geeignet.

Alle an der Entwicklung der Kriterien des Qualitätssiegels Geriatrie Beteiligten müssen eine Erklärung zu Interessenkonflikten zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit unterschreiben. Die Liste der Personen, die an der (Weiter-) Entwicklung des Zertifizierungsverfahren beteiligt waren, steht im Downloadbereich zur Verfügung.

 

Die Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens, die geriatrische Einrichtungen erfüllen müssen, um das Zertifikat zu erhalten, sind in einem Anforderungskatalog bzw. in einer Auditcheckliste zusammengefasst und stehen im Downloadbereich zur Verfügung. Hier sind die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beispielhaft dargestellt:

Strukturqualität

  • Qualifikation des Personals (z. B. Geriaterinnen und Geriater, Fachpflege, Therapeuten)
  • Interdisziplinäre Teams (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sozialdienst etc.)
  • Ausstattung und Barrierefreiheit
  • Vorhandensein des Geriatriekonzeptes; Konzept der ATP-G, standardisierter Behandlungs- und Pflegepfade, Fortbildungskonzept etc.

Prozessqualität

  • Aufklärung und Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten
  • Durchführung geriatrischer Assessments
  • Diagnostik und Therapie
  • Umsetzung des Medikamenten-, Delirmanagements etc.
  • Angehörigenarbeit
  • Entlassmanagement

Ergebnisqualität

  • Analyse der Ergebnisdaten des Behandlungs- / Rehabilitationsverlaufs
  • Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit
  • Ergebnisreflexion und Verbesserungsmaßnahmen

 

Der Bundesverband Geriatrie arbeitet als Herausgebende Stelle seit 2022 mit dem Kooperationspartner Geri-Zert GmbH zusammen. Sie steuert den Zertifizierungsprozess und überprüft, ob die Einhaltung von festgelegten Standards und Kriterien in Erbringung der geriatrischen Versorgung erfolgt. Auf dieser Grundlage werden die Zertifikate erteilt. Die Geri-Zert GmbH hat einen klar beschriebenen Umgang mit nicht erfüllten Anforderungen definiert (Zertifikatsvergabe bei Nichterfüllung aller Anforderungen, Entzug von Zertifikaten).

Für die Ausübung ihrer Tätigkeit muss die Zertifizierungsstelle bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die u.a. in der Vereinbarung für einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 37 SGB IX definiert sind. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Die Zertifizierungsstelle muss unabhängig agieren und darf keine Interessenkonflikte haben, um ihre Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit zu bestätigen.
  2. Fachliche Kompetenz: Die Zertifizierungsstelle muss über qualifizierte Auditoren und Experten verfügen, die mit den relevanten Normen und Standards vertraut sind.
  3. Transparenz und Dokumentation: Alle Zertifizierungsprozesse müssen transparent sein und klar dokumentiert werden, um Nachvollziehbarkeit und Objektivität sicherzustellen.

Als Herausgebende Stelle hat sich der BV Geriatrie einem externen Nachweisverfahren unterzogen und konnte nachweisen, dass die entsprechenden Voraussetzungen von der kooperierenden Zertifizierungsstelle erfüllt sind.

Die Geri-Zert GmbH als Zertifizierungsgesellschaft kombiniert in idealer Weise das notwendige „Zertifizierungs-Know-how“ mit geriatriespezifischem Fachwissen. Damit konnte für das Qualitätssiegel Geriatrie ein hochqualifizierter Kooperationspartner gewonnen werden, der ausschließlich unabhängige Fachexpertinnen und -experten für die Auditierung einsetzt. Sie verfügen über umfassende fachliche Erfahrungen im Bereich der Geriatrie und methodische Fähigkeiten und Kommunikationskompetenzen im Audit, um die Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsverfahren objektiv zu bewerten und sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen des Qualitätssiegels erfüllt sind. Alle Fachexpertinnen und -experten sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte vor Beginn der Zertifizierung offenzulegen. Aktuell sind 16 unabhängige Fachexpertinnen und -experten für Zertifizierungen zugelassen.

Weitere Infos, etwa

  • über den Ablauf der Zertifizierung,
  • den Umgang mit Nichtkonformität,
  • die Kosten sowie
  • die Nutzung des Logos

erhalten Sie auf der Website der Geri-Zert GmbH.

 

Das Zertifizierungsverfahren umfasst mehrere Schritte:

Antragstellung

  • Einrichtung stellt Antrag über Online-Formular
  • Einreichung von Basisinformationen und Selbstauskunft

Vor-Ort-Audit durch unabhängige Fachexpertinnen und Fachexperten

  • Begehung der Einrichtung
  • Interviews mit Leitung, Team der Geriatrie, Patientinnen und Patienten
  • Prüfung der praktischen Umsetzung der Anforderungen
  • Erstellung eines Auditberichts

Bewertung und Entscheidung

  • Bewertung und Entscheidung durch unabhängige Stabstelle der GeriZert

Zertifikatsvergabe

  • Bei Bestehen: Vergabe des Zertifikats für 3 Jahre
  • Veröffentlichung auf Website des BV Geriatrie und Übergabe des Zertifikats an Einrichtung

Rezertifizierung & Selbstbewertung

  • Nach 18 Monaten Durchführung einer Selbstbewertung
  • Re-Zertifizierung nach 3 Jahren inkl. vollständigem Audit

 

Unabhängigkeit der Auditorinnen und Auditoren (Fachexpertinnen und Fachexperten)

  • Die Prüfungen vor Ort und die Bewertung der Unterlagen werden ausschließlich durch unabhängige Fachexpertinnen und Fachexperten durchgeführt.
  • Voraussetzungen für Fachexpertinnen und Fachexperten:
    • Nachweisbare Fachkenntnisse und Erfahrung in Geriatrie und Qualitätsmanagement
    • Absolvierung des Fachexpertenlehrgangs für das Qualitätssiegel Geriatrie
    • Neutralität und keine wirtschaftliche, personelle oder vertragliche Verbindung zur geprüften Einrichtung
  • Die Fachexpertinnen und Fachexperten unterzeichnen vor ihrer Zulassung eine Unabhängigkeitserklärung.

Prüfung und Entscheidung über Zertifikatserteilung

  • Die finale Entscheidung über die Zertifikatserteilung erfolgt nicht durch die Auditorinnen und Auditoren selbst, sondern durch eine unabhängige Stabstelle der Zertifizierungsstelle. Es ist gewährleistet, dass die Entscheiderinnen und Entscheider Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Zertifikats sind (u.a. durch langjährige Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung und im Zertifizierungswesen sowie durch einschlägige Schulungen und Qualifizierungen).
  • Die Unabhängigkeit der entscheidungsbefugten Personen gegenüber der geprüften Einrichtung ist sichergestellt, um Interessenkonflikte auszuschließen.
  • Die Bewertung erfolgt auf Basis
    • des Auditberichts
    • der vollständigen Dokumentation
    • ggf. Stellungnahmen der Einrichtung bei Auflagen oder Nachbesserungen.
  • Entscheidungen werden protokolliert und begründet.

Qualitätssicherung der Prüfer- und Entscheidungsprozesse

  • Regelmäßige Evaluation der Auditorinnen und Auditoren durch Feedback der geprüften Einrichtungen
  • mind. 1x Jahr Schulung /Erfahrungsaustausch für alle Fachexpertinnen und Fachexperten
  • Interne Auditverfahren zur Sicherung der Unparteilichkeit der gesamten Zertifizierungsorganisation

 

  • Alle drei Jahre Durchführung einer Evaluation des Zertifizierungsverfahrens
  • Integration neuer gesetzlicher und evidenzbasierter Anforderungen
  • Feedback der Fachexpertinnen und Fachexperten und zertifizierter Einrichtungen

Der nächste Evaluationsbericht ist für Ende des Jahres 2025 vorgesehen.

 

Ansprechpartner:
Geschäftsstelle des Bundesverbandes Geriatrie
Tel.: 030 / 3398876 - 10
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Hanna Balzhyk - Referentin Qualitätssicherung
Tel.: 030 / 3398876 - 21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Downloads (Infos für Geriatrien)

Auditchecklisten


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Versorgungsübergreifende Anforderungen

 

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Spezifische Anforderungen für Kliniken für Geriatrie 

 

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Spezifische Anforderungen für geriatrische Reha-Kliniken

 

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Anmerkungen zur Auslegung der Kriterien

 
 

Download Iconan der Entwicklung beteiligte Personen

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Zertifizierte Einrichtungen

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Zertifizierungsgesellschaft

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Flyer Qualitätssiegel Geriatrie

 
 
 

Lesen Sie hier die Case Study der Alexianer St. Hedwig Kliniken. Die Berliner Einrichtung war eine der ersten, die ihren Geriatrie-Schwerpunkt nach der Ausgabe 2022 des Qualitätssiegels Geriatrie zertifizieren ließ. (in: das krankenhaus 3/23)

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Wie die Geriatrische Rehabilitationsklinik Würzburg die gesetzliche Verpflichtung umsetzt, das interne Qualitätsmanagement (QM) zertifizieren zu lassen, und dabei von dem Verfahren des Bundesverbandes Geriatrie profitiert, lesen Sie in diesem Beitrag. (in: hcm-magazin.de)

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