Landesverband Schleswig-Holstein
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Seit Anfang der 1980er Jahre entwickelte Schleswig-Holstein unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Jugend und Gesundheit (heute: Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Wissenschaft und Soziales) gemeinsam mit den geriatriespezifischen Einrichtungen eine umfassende Konzeption zur geriatriespezifischen Versorgung. Wesentliche Bestandteile sind der Landeskrankenhausplan, das Standardprogramm Geriatrie, der Landesaltenplan und die Landesrahmenvereinbarung.
Die Landeskrankenhausplanung regelt die grundlegenden Belange der Geriatrie. So sah der Krankenhausplan schon Mitte der 1980er Jahre den Ausbau stationärer und tagesklinischer Kapazitäten auf 310 Betten beziehungsweise 144 Plätze vor. Im Jahr 2006 wurden bereits 507 geriatrische Betten in elf eigenständigen geriatrischen Kliniken und Fachabteilungen betrieben. Eine zentrale Zielsetzung der schleswig-holsteinischen Krankenhausplanung liegt in der Kooperation und Netzwerkbildung mit angrenzenden Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen. Das Gesundheitsministerium hat die Geriatrie in ihren voll- und teilstationären Versorgungsanteilen in Schleswig-Holstein bewusst ausschließlich im Bereich der Akutmedizin nach § 109 SGB V angesiedelt. Dies geschah aus medizinischen Überlegungen, beispielsweise zur Vermeidung von zeitlichem Verzug bis zur Aufnahme und zum Beherrschen auftretender Komplikationen weitgehend ohne Verlegung.
Im Mai 2014 wurde das umfassend überarbeitete Geriatriekonzept des Landes Schleswig-Holstein von der Beteiligtenrunde des Landes zur Krankenhausplanung verabschiedet. Vorausgegangen war eine monatelange Vorbereitung in einer gemeinsamen Unterarbeitsgruppe mit Vertretern der Leistungs- und Kostenträger, der Landes-Krankenhausgesellschaft und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung unter Federführung des Sozialministeriums. Im Land Schleswig-Holstein werden auf Grundlage dieses Geriatriekonzepts ausschließlich geriatrische Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach § 109 SGB V betrieben. Das heute flächendeckend an 15 Standorten umgesetzte Konzept beinhaltet eine fallabschließende geriatriespezifische Behandlung, welche für die Betroffenen nach dem stationären Aufenthalt und gegebenenfalls einer ambulanten Weiterbehandlung das Ziel der Wiedereingliederung in das gewohnte Lebensumfeld hat und damit ein umfassendes geriatrisches Behandlungskonzept bietet.
Der Krankenhausplan 2017 greift das Geriatriekonzept 2014 auf, präzisiert an einigen notwendigen Stellen die strukturellen Voraussetzungen an die geriatrischen Versorgungsstrukturen und passt die Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Ist- Situation an. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung im stationären Bereich sowie dem weit vorangeschrittenen und bundesweit führenden Ausbau der geriatrischen Tageskliniken wurde für das Jahr 2017 eine Fallzahl in Höhe von 21.615 ermittelt. Bei einer landesweiten mittleren Verweildauer von 17,5 Tagen und einer Normauslastung von 90 Prozent ergibt sich ein Bedarf von 1.152 Planbetten. Für 2019 errechnen sich 22.780 Fälle beziehungsweise 1.214 Planbetten und für das Jahr 2022 24.418 Fälle beziehungsweise 1.301 Betten.
Im zweiten Teil des Geriatriekonzepts wird als sektorenübergreifendes geriatrisches Versorgungsnetzwerk entsprechend der Initiative des Bundesverbandes Geriatrie der Geriatrische Versorgungsverbund als grundlegend für eine umfassende geriatrische Versorgung verankert. Im Mittelpunkt steht das geriatrische Zentrum. Es beinhaltet als Kernstück die stationäre Geriatrie, die geriatrische Tagesklinik und die AGR (in Schleswig-Holstein als "Ambulante Geriatrische Rehabilitative Versorgung" [AGRV] aufgrund der spezifischen Ausgestaltung dieser Versorgungsstufe bezeichnet). Während die AGR Patienten aus der Häuslichkeit abholt und die Behandlungen und Teambesprechungen in einem ambulanten Behandlungszentrum, in der Regel am geriatrischen Klinikstandort, stattfinden, wird als Teil der AGR in der Mobilen Geriatrischen Rehabilitation die Behandlung in der Häuslichkeit der Patienten durchgeführt. Die Umsetzung einer sektorenübergreifenden abgestuften geriatriespezifischen Versorgung konnte durch den konsequenten Ausbau ambulanter und teilstationärer Strukturen in Schleswig-Holstein inzwischen weitgehend erreicht werden (Ende 2009 standen bereits 650 stationäre Betten in Schleswig-Holstein zur Verfügung). Mit der Umsetzung des Modellprojekts "Ambulante Geriatrische Versorgung" (AGV) seit Januar 2007 und dem Übergang der AGRV als rehabilitative Maßnahme nach § 40 SGB V in den Regelbetrieb seit 2010 ist gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen die geriatriespezifische Versorgung des Landes komplettiert worden. In einer Landesrahmenvereinbarung wurde diese Versorgungsstruktur für die Zukunft konsentiert.
Als weiterer wesentlicher Baustein des Geriatrischen Versorgungsverbundes wird im Geriatriekonzept die Bereitstellung geriatrischer Kompetenz im Krankenhaus beschrieben. Zu dieser Kompetenz gehört eine möglichst frühe Identifikation geriatrischer Patienten bei der Aufnahme in eine Klinik. Bereits seit Jahren wird so in Schleswig-Holstein das Prinzip der engen konsiliarischen Integration geriatrischer Kompetenz in der Unfallchirurgie sowie vice versa durch die Bereitstellung unfallchirurgischer Kompetenz in der Geriatrie (Alterstraumatologisches Zentrum) praktiziert.
Ein weiteres Merkmal des geriatriespezifischen Zentrums betrifft das umfassende Überleitungsmanagement in den ambulanten Bereich und ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot für alle Berufsgruppen in der Geriatrie mit einem Schwerpunkt in der Ausrichtung interdisziplinärer Kurse. Die Ausbildung von Medizinstudenten wird auch durch geriatrische Kliniken gewährleistet, diese bilden – idealerweise als Akademische Lehrkrankenhäuser der umliegenden Universitäten – Studierende in Innerer Medizin und Geriatrie aus. In diesem Zusammenhang sind auch erste Forschungsgruppen an Geriatrien in Schleswig-Holstein, unter anderem in Lübeck, entstanden. Schulungskurse für Patienten und ihre Angehörigen sowie die enge Zusammenarbeit mit Selbsthilfeverbänden runden das Spektrum des geriatrischen Zentrums ab.
Der Aufbau von Stationen für kognitiv eingeschränkte Patienten sowie die Mitarbeit am »Demenzplan« des Landes Schleswig-Holstein stellen einen weiteren Schwerpunkt der geriatrischen Kliniken und Fachabteilungen dar. Geriatrische Patienten mit Bedarf an palliativmedizinischer Behandlung erfahren in geriatrischen Kliniken eine Betreuung durch speziell in Palliativmedizin ausgebildetes Personal. Dabei erfolgt die Behandlung in der Regel auf einer geriatrischen Station und in Einzelfällen in palliativmedizinischen Einheiten in der Geriatrie sowie auf den zum Teil vorhandenen Palliativstationen.
Ergänzend zum Krankenhausplan verfügt Schleswig-Holstein über das "Standardprogramm für Geriatrie". Hier wird offiziell eine bei Neu- und Umbauten umzusetzende Richtlinie für die Module "Geriatrische Abteilung" und "Geriatrische Tagesklinik" beschrieben. Das Programm gibt inhaltlich kleinere Stationsgrößen als in der somatischen Medizin üblich (24 bis 26 statt 36 bis 38 Betten; Tagesklinik 16 bis 20 Plätze) und konkrete infrastrukturelle Merkmale (physikalische Therapie mit Bewegungsbad, Sozialdienst, psychologischer Dienst etc.) vor. Darüber hinaus definiert das Standardprogramm die räumliche Infrastruktur nach Art und Größe.
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