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Hochwertige Versorgung nachweisen


Ob ein Krankenhaus oder eine Reha-Einrichtung für die eigene Behandlung geeignet ist, lässt sich von außen nur schwer beurteilen. Ist die notwendige Ausstattung vorhanden? Ist das medizinische Personal qualifiziert, sind die Pflegefachpersonen versiert und freundlich?

Manchmal kann man einen ehemaligen Patienten bzw. eine ehemalige Patientin befragen oder man findet im Internet eine Bewertung. Aber ist das wirklich hilfreich? Lassen sich solche persönlichen Aussagen verallgemeinern? Vielleicht hat man selbst ganz andere Ansprüche an eine medizinische Behandlung.

Glücklicherweise können hier sogenannte Qualitätssiegel oder Zertifikate unterstützen. Denn für ein solches Siegel werden Merkmale entwickelt und geprüft, um ein Krankenhaus oder eine Reha-Einrichtung zu bewerten. Und das ganz objektiv. Damit können Menschen, die eine Krankenhausbehandlung planen oder eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, eine Klinik auswählen, die sich einer speziellen Qualitätsprüfung unterzogen hat.

Das Qualitätssiegel Geriatrie ist ein solches Zertifikat.

Das Qualitätssiegel Geriatrie wird vom Bundesverband Geriatrie herausgegeben. Seine Mitglieder sind circa 400 geriatrische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, die Tag für Tag betagte und hochbetagte Menschen behandeln. Das Qualitätssiegel ist das einzige Siegel, das auf geriatriespezifische Einrichtungen zugeschnitten ist. Deshalb ist es hilfreich, um eine geeignete Klinik für die eigene Behandlung zu finden. Auch Kostenträger – wie Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung – achten zunehmend darauf, ob eine Einrichtung mit dem Qualitätssiegel Geriatrie zertifiziert ist oder nicht.

 

Das Qualitätssiegel Geriatrie gibt es in verschiedenen Ausführungen, sodass sowohl Einrichtungen das Zertifikat erlangen können, die geriatrische Rehabilitation anbieten, sowie Einrichtungen, die eine geriatrische Fachabteilung an einem Krankenhaus (Klinik für Geriatrie) betreiben. Einrichtungen, die eine geriatrische Rehabilitation anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Behandlung regelmäßig überprüfen zu lassen und müssen dies mit einem Zertifikat nachweisen. Aber auch Kliniken für Geriatrie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Qualitätsberichte zu veröffentlichen und können zusätzlich mit dem Qualitätssiegel belegen, dass ihre Behandlung von hoher Qualität ist.

 

Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei Menschen, die zumeist älter als 65 Jahre sind und in der Regel mehrere Erkrankungen gleichzeitig haben. Im Fokus geriatrischer Behandlungen stehen unter anderem Immobilität, sturzbedingte Verletzungen, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung.

Geriatrie liegt ein ganzheitlicher und interdisziplinärer (d. h. mehrere Disziplinen arbeiten zusammen) Ansatz zugrunde, der die alterstypischen Einschränkungen und Erkrankungen mitsamt ihrer Folge- und Wechselwirkungen berücksichtigt. Zentrales Anliegen der Geriatrie ist der bestmögliche Erhalt von Selbstständigkeit und Mobilität älterer Menschen. So leistet die Geriatrie einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung beziehungsweise Minderung von Pflegebedürftigkeit.

Mit dem Qualitätssiegel Geriatrie soll genau dieser Versorgungsansatz und diese besondere Arbeitsweise der Geriatrie überprüft und abgebildet werden. Das Qualitätssiegel Geriatrie erfüllt alle Anforderungen an ein Zertifizierungsverfahren und bieten so den Nachweis einer Versorgung von Patienten und Patientinnen nach spezifizierten und normierten Vorgaben. Das Qualitätssiegel Geriatrie stellt damit einen wesentlichen Baustein in der Qualitätssicherung der geriatrischen Versorgung dar. Es ist das einzige bundesweite Zertifikat, das die Besonderheiten der Geriatrie erfasst und in den Mittelpunkt der Prüfung stellt.

 

Im Vordergrund stehen folgende Ziele:

  1. Sicherstellung einer ganzheitlichen Patientenversorgung: Die geriatrische Versorgung muss alle Aspekte des Gesundheitszustands eines älteren Patienten berücksichtigen, einschließlich physischer, psychischer und sozialer Faktoren. Das Ziel der Zertifizierung ist es, ein integriertes Pflege- und Behandlungskonzept zu gewährleisten, das auf die individuellen Bedürfnisse der älteren Patienten eingeht.
  2. Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit: In der Geriatrie arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeutinnen und Therapie sowie der Sozialdienst eng zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Ein Ziel der Zertifizierung ist es, die Zusammenarbeit und Kommunikation zu fördern, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Patienten zu erzielen.
  3. Förderung der Patientensicherheit: Die Zertifizierung zielt darauf ab, spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit zu implementieren.
  4. Altersgerechte Ausstattung: Die Zertifizierung zielt darauf ab, patientenrelevante Bewegungsflächen sicherzustellen, z.B. für die Rollstuhl und Rollatorennutzung.
  5. Förderung der Qualifizierung des multiprofessionellen Teams: Die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung des medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Personals ist ein zentrales Ziel der Zertifizierung.
  6. Patienteninformationen und –beratung: Patienten und deren Angehörige erhalten in verständlicher Form und Sprache Informationen und Beratung über die Behandlung/Rehabilitation und die weitere Versorgung.

 

Als Herausgebende Stelle stellt der Bundesverband Geriatrie sicher, dass die Entwicklung der Kriterien für das Qualitätssiegel Geriatrie auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, guter Praxisbeispiele und rechtlicher Vorgaben erfolgt. Sie werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst, um mit den aktuellen medizinischen und sich verändernden gesundheitspolitischen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Kriterien werden gemeinsam mit den geriatrischen Fachgesellschaften – Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie (DGGG) – definiert und in den Anforderungskatalogen (Auditchecklisten) veröffentlicht. Sie beruhen auf den geriatriespezifischen medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien. Leitlinien bieten angesichts der Vielzahl von Erkrankungen geriatrischer Patientinnen und Patienten eine unverzichtbare Basis für eine qualitativ hochwertige und angemessene Behandlung.

Nationale Versorgungsleitlinien und S3-Leilinien entsprechen den methodischen Kriterien der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und haben eine Registrierung erhalten. In der Leitlinienarbeit der AWMF sind dabei regelhaft alle beteiligten Fachgesellschaften, Berufs- und Interessensverbände und auch Patientenvertretungen stimmberechtigt vertreten. Eine Entscheidungsfindung zu wichtigen Fragen erfolgt nach nachvollziehbaren strukturierten Verfahren der Konsensfindung. Die Leitlinien werden regelmäßig aktualisiert. Dies erfolgt unter gleichen Bedingungen wie die Erstellung der Erstversion.

Zusätzlich hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine positive Einschätzung zum Qualitätssiegel Geriatrie abgebeben. Die BAGSO ist als Dachverband mit ihrer klaren Fokussierung auf die Belange der älteren Bevölkerungsschicht für die Bewertung des Qualitätssiegels Geriatrie besonders geeignet.

Alle Beteiligten an der Entwicklung der Kriterien des Qualitätssiegels Geriatrie müssen eine Erklärung zu Interessenkonflikten unterschreiben, damit die Unabhängigkeit sichergestellt ist.

 

Für das Qualitätssiegel Geriatrie werden nur solche Aspekte geprüft, die für eine altersmedizinische Behandlung wesentlich sind. Denn im Vergleich zu anderen Fachabteilungen hat die Geriatrie bestimmte Besonderheiten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • ein Behandlungsteam aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten, (Neuro-)Psychologinnen und -Psychologen sowie dem Sozialdienst. Diese Personen müssen nicht nur speziell für die Altersmedizin ausgebildet sein, sondern sich auch regelmäßig fortbilden.
  • Vorgaben, wie viele Menschen für die Betreuung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen und welche Prozesse bei der Patientenbehandlung gesichert werden müssen.
  • bestimmte bauliche Merkmale, damit z.B. auch Menschen mit Rollator oder Rollstuhl mobil sind. Auch die Ausstattung der Therapieräume mit bestimmten Geräten ist ein Kriterium.

 

Der Bundesverband Geriatrie achtet darauf, dass das Qualitätssiegel Geriatrie stets den aktuellen Erfordernissen entspricht. Zuletzt wurde 2023 die sogenannte Auditcheckliste neu aufgestellt – sie enthält alle Kriterien, die eine geriatrische Einrichtung erfüllten muss, um das Qualitätssiegel Geriatrie zu erhalten.

 

Die Prüfung erfolgt nicht durch den Bundesverband Geriatrie, dieser gibt nur die fachlichen Vorgaben vor. Für die Prüfung hat der Bundesverband Geriatrie einen speziellen Dienstleister (Geri-Zert GmbH) beauftragt, der völlig unabhängig die Prüfung durchführt. Der Bundesverband Geriatrie hat somit keinen Einfluss auf die Erteilung des Zertifikats.

Die Gesellschaft, die die Prüfungen durchführt, nennt man Zertifizierungsgesellschaft. Die Prüferinnen und Prüfer der Geri-Zert verfügen über besondere Erfahrungen im Bereich der Geriatrie, zumeist haben sie selbst schon lange in der Geriatrie arbeitet. Das Qualitätssiegel Geriatrie wird nicht dauerhaft vergeben, sondern muss nach drei Jahren erneuert werden. Das wird von den Patientinnen und Patienten in der Regel nicht bemerkt. Für die Prüfung wird zunächst ein Fragebogen ausgefüllt, in dem die Einrichtung Angaben zu baulichen Gegebenheiten, Personal etc. macht. Zudem müssen Unterlagen eingereicht werden, die die Angaben belegen. Anschließend gibt es vor Ort noch eine Prüfung – das sogenannte Audit – durch Expertinnen und Experten des Dienstleisters Geri-Zert GmbH, indem die Angaben überprüft werden.

 

Entsprechen die Angaben in den Fragebögen und Dokumenten den Vorgaben des Bundesverbands Geriatrie und werden diese Angaben durch die Vor-Ort-Prüfung bestätigt, war die Prüfung – das sogenannte Audit – erfolgreich. Dann spricht der Experte bzw. die Expertin des beauftragten Dienstleisters Geri-Zert GmbH die Empfehlung aus, das Qualitätssiegel Geriatrie zu erteilen. Der unabhängige Dienstleister prüft diese Empfehlung anhand der vorliegenden Unterlagen noch einmal, bevor er – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – das Zertifikat ausstellt. Der Experte bzw. die Expertin entscheidet somit nicht selbst über die Zertifikatsvergabe.

Im positiven Fall erhält die Einrichtung eine entsprechende Urkunde. Hängt eine solche Urkunde auf einer geriatrischen Station, können Patientinnen und Patienten also sicher sein, dass deren Qualität in den letzten drei Jahren von unabhängigen Expertinnen bzw. Experten überprüft und für gut befunden worden ist. Mit Ablauf des Zertifikats muss die Einrichtung erneut auditiert werden (Re-Zertifizierung), um das Qualitätssiegel fortzuführen. Die Einrichtungen sind verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug bzw. zum Aussetzung des Zertifikats.

 

 

Weitere Informationen:
Geschäftsstelle Bundesverband Geriatrie
Hanna Balzhyk - Referentin Qualitätssicherung
Tel.: 030 / 3398876 - 21
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