Zum Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Version vom 12. September 2024 haben der Bundesverband Geriatrie und die Deutschen Gesellschaft für Geriatrie gemeinsam Stellung bezogen. Ausgehend vom altersmedizinischen Versorgungsbedarf der kommenden Jahre sehen die beiden Organisationen aus geriatriespezifischer Sicht in mehrfacher Hisicht Anpassungsbedarf.
- Geriatrisches Assessment: Beachtung der Empfehlungen der AGAST1 und auskömmliche Vergütung
- Aufnahme des hausärztlich geriatrischen Betreuungskomplexes (EBM 03362)
- Spezialisierte geriatrische Diagnostik: Aufnahme des Leistungsspektrums gemäß § 118a SGB V und § 135 Abs. 2 SGB V (EBM 30.13)
- Aufnahme weiterer geriatriespezifischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: z. B. Bioimpedanz-Analyse, ernährungsmedizinische Maßnahmen
- Konsiliarische Erörterung: telemedizinische Durchführung
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