Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) will der Gesetzgeber unter anderem eine noch besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung mitwirkenden Personen und Berufsgruppen erreichen. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) weiterentwickelt werden. Mit den neuen Regelungen werden die Interessenvertretung der Pflege sowie die Patientenvertretung gestärkt, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener ausgebaut. Der Bundesverband Geriatrie e.V. nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune wie folgt Stellung.

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