Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) will der Gesetzgeber unter anderem die Kranken- und Pflegeversicherung künftig konsequent auf die Vermeidung, Reduzierung und Stabilisierung von Pflegebedürftigkeit ausrichten. Hierfür soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen stärker präventions- und rehabilitationsorientiert ausgestaltet werden. Damit soll insbesondere den demografisch bedingten finanziellen und personellen Herausforderungen der kommenden Jahre begegnet werden.
Der Bundesverband Geriatrie e. V. begrüßt diese Zielsetzung ausdrücklich. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis jedoch Wirkung entfalten können, dürfen aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nicht zu gegenläufigen Wirkungen führen und die Gesetzesziele müssen im Einklang stehen. Dies gilt insbesondere für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Hinweis
Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.
