Zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht in einem unmittelbaren Gegensatz zu den Regelungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG). Mit diesem Gesetz wollte der Deutsche Bundestag im Jahr 2020 die prekäre Situation und die chronische Unterfinanzierung der stationären und ambulanten Anbieter von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge nach den §§ 23, 24 und 40, 41 SGB V verbessern. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld ist für die Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen nicht auflösbar.
In einer gemeinsamen Stellungnahme stellen DEGEMED, BamR, bus, MoRe und Bundesverband Geriatrie einen gesetzeskonformen und sachgerechten Vorschlag für Einsparungen vor, der die geltenden Vorgaben des GKV-IPReG berücksichtigt und gleichzeitig die Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen an den notwendigen Einsparmaßnahmen sachgerecht beteiligt. So wird verhindert, dass es zu weiteren Angebotseinschränkungen für die GKV-Versicherten kommen muss.
Hinweis
Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.
