Zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Um die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sollen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz teilweise umgesetzt werden.
Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt ausdrücklich die Feststellung der FKG zur geriatrischen Rehabilitation. Für Ihre Empfehlungen hat die FKG u.a. die Kostenentwicklung der stationären Rehabilitation untersucht. Im Ergebnis kommt die FKG zu der Bewertung, dass die geriatrische Rehabilitation keinen Treiber für die Kostenentwicklung im Bereich der stationären Rehabilitation darstellt. Damit die geriatrische Versorgung durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gefährdet wird, sind aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie e.V. einige Punkte von zentraler Bedeutung.

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