Täglich verfügbare geriatrische Kompetenz
Bundesverband Geriatrie, Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und Kompetenz-Centrum Geriatrie haben sich auf Mindeststandards zur Operationalisierung der QSFFx-Richtlinie ab 2027 geeinigt.
Die in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthaltene, aktuell noch gültige Übergangsreglung eines geriatrischen Konsils auf Anforderung läuft zum 31.12.2026 aus. Ab 2027 ist für Patientinnen und Patienten mit einem positiven geriatrischen Screening täglich geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung zu gewährleisten. Im Vordergrund steht dann eine verbindlich organisierte, integrative orthogeriatrische Zusammenarbeit mit geteilter, prozessbegleitender Verantwortung für die Patientinnen und Patienten. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit hängt dabei wesentlich von den lokalen Gegebenheiten und dem jeweiligen Versorgungsmodell ab und ist in der SOP 2.63 festzulegen. Zur Gewährleistung einer täglich verfügbaren geriatrischen Kompetenz und ihrer frühzeitigen Einbindung in den Behandlungsverlauf sind definierte Mindeststandards sowie allgemeine Grundsätze der Behandlung einzuhalten.
Zur Operationalisierung dieser Regelung haben sich DGG, KCG und BV Geriatrie auf eine einheitliche Auslegung hinsichtlich des Merkmals „täglich verfügbare geriatrische Kompetenz“ geeinigt. Diese Empfehlungen basieren auf dem Wortlaut der Richtlinie sowie dem systematischen Zusammenhang der Regelungen gemäß der Tragenden Gründe. Damit handelt es sich um Auslegungshinweise der bestehenden Norm und nicht um eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Regelung – die ja bedauerlicherweise ohne Beteiligung der Fachlichkeit durch die Selbstverwaltung geschaffen wurde.
Daher ist es umso erfreulicher, dass sich die drei Organisationen auf eine gemeinsame Auslegung und damit auf ein gemeinsames Grundverständnis einigen konnten, das die fachlich unverzichtbare geriatrische Einbindung konkretisiert, ohne zusätzliche bürokratische Strukturvorgaben zu schaffen. Entscheidend ist ab 2027, dass die tägliche Verfügbarkeit geriatrischer Kompetenz sichergestellt ist, eine verbindliche Integration in den Behandlungsprozess erfolgt und eine telemedizinische Unterstützung bei Zugang zu den entscheidungsrelevanten klinischen Informationen weiterhin zulässig ist.
Neben dem Positionspapier zur Auslegung der Richtlinie gibt es zusätzlich eine visualisierte Handreichung zum besseren Verständnis. Zudem hat der Bundesverband Geriatrie für seine Mitglieder im September eine virtuelle Aktuelle Stunde durchgeführt, in der das Positionspapier vorgestellt wurde und Gelegenheit zum intensiven Austausch bestand.
