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Krankenhausreform benachteiligt Geriatrie strukturell

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Vorhaltefinanzierung bildet demografiebedingte Fallzahlsteigerungen nicht ab

Das heute durch den Bundestag verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungesetz (KHVVG) bringt nach Ansicht des Bundesverbandes Geriatrie für Krankenhäuser, Krankenhausplanung und -finanzierung viele Veränderungen. Doch werden zentrale Stellschrauben im Gesetz nicht unmittelbar justiert. „Es stehen noch weitere Umsetzungsschritte in Form von Rechtsverordnungen usw. aus“, meint Geschäftsführer Dirk van den Heuvel. „Zudem müssen die Bundesländer die Reform rechtlich und anschließend planerisch umsetzen, wobei durchaus noch Handlungsspielräume bestehen.“

Falsche finanzielle Anreize

Somit muss man aus Sicht der Altersmedizin das Reformpaket sehr differenziert betrachten. Dabei fällt auf, dass insbesondere im Bereich der Vorhaltefinanzierung die demografiebedingten Fallzahlsteigerungen nicht sachgerecht abgebildet sind. Während Bereiche mit sinkenden Fallzahlen finanziell durch das neue System der Vorhaltefinanzierung abgefedert werden, wirken sich Fallzahlsteigerungen gegenteilig aus. In der Altersmedizin ist aber demografiebedingt ein Anstieg der Fallzahlen sicher gegeben. „Durch diese falschen finanziellen Anreize wird die Geriatrie strukturell benachteiligt – wodurch letztlich ein Verlust an Versorgungskapazität droht“, folgert van den Heuvel. Dies werde vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu einer deutlichen Unterversorgung führen. „Deshalb muss die Politik an dieser Stelle nachkorrigieren“, fordert er.

Gleiches gilt für redaktionelle Fehler im Gesetz. So wurden in der Leistungsgruppendefinition nicht alle in den Ausbildungsordnungen der Ärztekammern enthaltenen Qualifikationen übernommen. Damit fällt quasi aus formalen Gründen ein Großteil der altersmedizinisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzte mit einem Federstrich aus der Versorgung. „Auch dieser handwerkliche Fehler muss kurzfristig korrigiert werden“, unterstreicht van den Heuvel.

Weiterhin hohe Verantwortung der Politik

Die Gesundheitspolitik im Bund und in den Ländern steht somit weiterhin unter einer hohen Verantwortung. Im Rahmen der weiteren Umsetzungsschritte der Reform muss im Sinne der demografischen Entwicklung die Benachteiligung der Geriatrie beseitigt werden. Dann kann die Reform nach Ansicht des Bundesverbandes Geriatrie für die zukünftige Versorgung neue Perspektiven eröffnen. „Wenn die Politik auch weiterhin eine angemessene und medizinisch sinnvolle Versorgung von betagten und hochbetagten Menschen im Krankenhaus anstrebt, muss sie die Umsetzung der heute beschlossenen Krankenhausreform im Sinne der geriatrischen Patientinnen und Patienten mit mehr Augenmaß betreiben und an zentralen Stellschrauben nachbessern“, so van den Heuvels Resümee.

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