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Finanzkommission bestätigt: Geriatrische Reha ist kein Kostentreiber im Gesundheitswesen
Bundesverband Geriatrie begrüßt positive Bewertung der Finanzkommission Gesundheit und warnt zugleich vor Gefahren
Der Bundesverband Geriatrie begrüßt die Feststellung der Finanzkommission Gesundheit zur geriatrischen Rehabilitation. Für den Bericht, der Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 enthält, wurde auch die Kostenentwicklung der stationären Rehabilitation untersucht. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die geriatrische Rehabilitation keinen Treiber für die Kostenentwicklung im Bereich der stationären Rehabilitation darstellt. „Wir hoffen, dass auf Basis dieser Erkenntnis für Politik und Krankenkassen stärker sichtbar wird, wie viel die geriatrische Rehabilitation zur Entlastung der Gesundheits- und Pflegeausgaben beitragen kann“, sagt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie.
Reha vor Pflege
Die geriatrische Reha ist nicht ohne Grund seit 1989 explizit im SGB V verankert. Nach einem Akutereignis oder bei chronischen Erkrankungen macht sie hochaltrige Menschen wieder fit für ihr tägliches Leben. So wird Pflegebedarf vermieden, hinausgezögert oder verringert. In der Praxis allerdings hat die geriatrische Reha seit langem mit Unterfinanzierung zu kämpfen – einige Einrichtungen mussten ihre Leistungen herunterfahren oder sogar schließen. Der Grund: Geriatrie ist personalintensiv, und viele Häuser konnten Ihre Mehrkosten durch Tariferhöhungen nicht durch entsprechende Vergütungssätze der Krankenkassen refinanzieren.
Insofern ist es insbesondere für die geriatrische Rehabilitation problematisch, dass die Kommission grundsätzlich für den Bereich der Rehabilitation empfiehlt, die Refinanzierung der Personalkosten zu begrenzen. Dies würde zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung mit dem ambulanten und stationären Pflegebereich führen. Dies wäre insbesondere in der geriatrischen Reha relevant, da hier zu einem großen Teil auch Altenpflegerinnen und Altenpfleger tätig sind.
Auskömmliche Finanzierung erforderlich
Zudem wurden 2025 erstmalig umfangreiche Personalvorgaben für den Bereich der Rehabilitation vorgeschrieben. „Neue Personalvorgaben einzuführen und zugleich die Refinanzierung des Personals zu begrenzen, führt unweigerlich zu einem erheblichen Spannungsfeld und zu Problemen bei den Vergütungsverhandlungen der Reha-Kliniken“, so van den Heuvel. „Die grundlegende Einschätzung der Finanzkommission Gesundheit sollte nun vielmehr die Basis dafür sein, die Leistungen der geriatrischen Rehabilitation im Wortsinn wertzuschätzen und auskömmlich zu finanzieren.“
