Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Um den gegenwärtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen – wie z. B. die Folgewirkungen des demografischen Wandels sowie der Corona-Pandemie – zu begegnen, ist eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig. Vor diesem Hintergrund sieht der vorliegende Gesetzentwurf neben zusätzlichen Mitteln über Bundeszuschüsse und erhöhte Zusatzbeiträge u.a. auch Einsparungen bei den Ausgaben vor. Hierfür sind insbesondere eine Stabilisierung der erheblichen Ausgabendynamik im Arzneimittelbereich und Anpassungen beim Pflegebudget im Krankenhausbereich vorgesehen.

Konkret sollen zukünftig nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Dieses Vorhaben steht aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie jedoch im Wiederspruch zu den formulierten Zielen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG), eine spürbare Entlastung im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege zu erreichen. Sofern sonstige Berufsgruppen zukünftig keine Berücksichtigungen im Pflegebudget mehr finden, würde es zu einer Rückverlagerung von Servicetätigkeiten auf qualifiziertes Pflegepersonal kommen. Die ohnehin bereits sehr angespannte Lage beim Pflegepersonal würde sich dadurch weiter verschärfen. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und ist strikt abzulehnen.

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