Stellungnahme zu Verordnungen zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung

Die COVID-19-Pandemie stellt geriatrische Fachabteilungen in Krankenhäusern und geriatrische Rehabilitationseinrichtungen auch im Jahr 2021 vor immense wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Es ist offensichtlich, dass viele Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen pandemiebedingt weiterhin nicht die Auslastung erreichen werden, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht und dass die vorrangige Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Krankenhäusern, in der Folge verschobene operative Eingriffe bei zugleich von den Bundesländern ausgesprochenen Freihalteanordnungen die Gefahr von Liquiditätsengpässen bergen.

Es ist daher zwingend erforderlich, die Möglichkeit für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Ausgleichszahlungen zu erhalten, über die zuletzt beschlossenen Fristen hinaus für die nächsten Monate mit dem Ziel der Liquiditätssicherstellung und der Versorgungsaufrechterhaltung zu verlängern.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesverband Geriatrie e.V. ausdrücklich die Referentenentwürfe der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der Verordnung zur Verlängerung der Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und das damit verbundene Anerkenntnis des Gesetzgebers, auch in den nächsten Monaten eine finanzielle Absicherung der Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gewährleisten zu wollen.

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