Entschädigung strafrechtlich verfolgter Seniorinnen und Senioren wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen

VERÖFFENTLICHT:

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in der Zeit von 1945 bis 1994 in unterschiedlicher Weise nach den §§ 175, 175a StGB bzw. nach § 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Die von Verfolgung und Verurteilung Betroffenen sind meist Angehörige der Generation 65+.

Nach heutigem Verständnis ist die strafrechtliche Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung grundrechts- und menschenrechtswidrig. Deshalb trat 2017 das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bisher wegen ihrer Verurteilung leben mussten. Denn die bloße Existenz der damaligen Strafvorschriften bis zu deren endgültiger Abschaffung bedeutete einen starken Einschnitt in die persönliche Lebensführung mit teilweise traumatischen Folgen. Zugleich erhielten betroffene Frauen und Männer wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch. Die ursprüngliche Frist, um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert.

Ebenfalls bis zum 21. Juli 2027 verlängert wurde die Antragsfrist nach der das StrRehaHomG ergänzenden Richtlinie zur Zahlung von Entschädigungen für Betroffene des strafrechtlichen Verbots einvernehmlicher homosexueller Handlungen aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 0718 Titel 681 03). Diese Richtlinie sieht Entschädigungen für jene Betroffene vor, die strafrechtlich verfolgt wurden, ohne dass es zu einer Verurteilung kam, oder die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Verboten unter außergewöhnlichen negativen Beeinträchtigungen - beispielsweise beruflichen oder gesundheitlichen Nachteilen - zu leiden hatten.

Die Homepage des Bundesamts für Justiz informiert Betroffene über die Entschädigungsmöglichkeiten.

Vordrucke der Antragsformulare befinden sich ebenda in der Rubrik „Formulare“.