Herzlich willkommen!
Der Landesverband Geriatrie Sachsen ist die „Dachorganisation“ der sächsischen geriatrischen Kliniken, die im Bundesverband Geriatrie akkreditiert sind. Der Landesverband Sachsen sieht sich als Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber den Krankenkassen, dem MDK, der Sächsischen Landesärztekammer und des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Ein Arbeitsschwerpunkt ist die landesweite und trägerübergreifende Umsetzung des Geriatriekonzeptes als koordinierendes Organ. Hierfür wurden Projekte der geriatrischen Versorgung entwickelt, um Netzwerkstrukturen zu bilden, die die vorhandenen Ressourcen bündeln. Daraus entstanden in enger Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die derzeit fünf bestehenden Zentren für Altersmedizin. Diese Zentren sollen in der Zukunft weiterentwickelt werden.
Ein anderer Aspekt der Tätigkeit des Landesverbandes ist die Qualifizierung der Einrichtungen. Er unterstützt seine Mitglieder bei der Zertifizierung nach dem Qualitätsstandart Geriatrie. Um die Qualifizierung der Mitgliedseinrichtungen zu garantieren, werden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für alle Berufsgruppen (z.B. Zercur Geriatrie und Sächsischer Geriatrietag) organisiert.
Der Vorstand koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband, um die Interessen der sächsischen Einrichtungen auf Bundesebene zu vertreten.
Am 12. Juli traf sich der Landesverband Geriatrie Sachsen zu seiner Mitgliederversammlung. Dort wurde der bisherige Vorstand aus Prof. Dr. Stefan Zeller, Dr. Ralf Sultzer und Dr. Imke Wirth einstimmig erneut gewählt.
Inhaltlich stand zunächst konzeptionelle Arbeit im Fokus. Denn die Tatsache, dass der Freistaat Sachsen sein Geriatriekonzept überarbeiten wird, führte beim Landesverband zur Gründung einer Arbeitsgruppe. Hier entwickelten zehn Mitgliedseinrichtungen ihre Vorstellungen über die sächsische Geriatrie in den nächsten 10 bis 15 Jahren, die auch in das bundesweite Geriatriekonzept des Bundesverbands Geriatrie eingeflossen sind. Im Juni gab es dann einen Austausch des Landesverbands mit dem Sächsischen Staatsministerium für Gesundheit.
Auch die fünf sächsischen Zentren für Altersmedizin waren Gegenstand der Diskussion. Die Finanzierung dieser Einrichtungen, die es in dieser Form nur in Sachsen gibt, ist über die bestehenden G-BA-Regelungen nur unzureichend abgedeckt bzw. die G-BA-Regelung wird zum Jahresende auslaufen. Doch die Bedeutung der Zentren liegt auf der Hand, da diese Zentren auch in „nicht-geriatrischen“ Krankenhäusern für die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten sorgen. In den acht Jahren ihres Bestehens wurde zudem ein großes altersmedizinisches Netzwerk aufgebaut. Aus diesen Gründen ist der Landesverband hier mit dem Staatsministerium ebenfalls in Kontakt, um die Existenz der Altersmedizinischen Zentren ab 2023 zu sichern.
Wegen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung des G-BA-Beschlusses zur Behandlung von Schenkelhalsfrakturen war der Landesverband mit dem Medizinischen Dienst bei einer Veranstaltung im Gespräch. Hier wurden die unterschiedlichen Interpretationen deutlich, über die der Landesverband im Anschluss seine Mitglieder informiert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. S. Zeller
Vorstandsvorsitzender Landesverband Geriatrie Sachsen