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Die Richtlinie über die Durchführung der regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen soll die näheren Einzelheiten dazu festlegen, wie regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen in OPS-Komplexbehandlungskodes durch die Medizinischen Dienste zu erfolgen haben. Um das Fachwissen aus der Praxis einzubinden, sollen bei der Festlegung der Richtlinie gemäß § 283 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGB V die maßgeblichen Fachverbände sowie Interessensvertreter beteiligt werden, indem insbesondere ihre Stellungnahmen bei der Entscheidungsfindung miteinzubeziehen sind.

Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt ausdrücklich die mit dem Gesetzentwurf erklärten Ziele zur Verbesserung der Qualität in der Versorgung, zur Förderung und Stärkung von Netzwerkstrukturen sowie zur Beseitigung von strukturellen Verwerfungen.
Insbesondere die geplante Förderung von Netzwerkkoordinatoren stellt ein zentrales Element der Vernetzung innerhalb der Gesundheitsversorgung dar und fördert die vertikale sowie horizontale Integration über Organisationen und Sektoren hinweg. Aufgrund des demografiebedingt zunehmenden Bedarfs an multiprofessionellen Versorgungsstrukturen ist die geplante Förderung im Bereich der Palliativmedizin sowie des Hospizwesen grundsätzlich zu begrüßen und gleichzeitig auf die Geriatrie als vergleichbaren Versorgungskomplex des deutschen Gesundheitswesens mit einem ähnlichen Vernetzungsbedarf bzw. Vernetzungsbedarf auszuweiten.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll auf eine zeitnahe und nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung verschiedener Bereiche abzielen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Selektivverträge nach § 140a SGB V.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vereint drei Gesetzesvorhaben: Die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und die Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgeldanspruchs.

Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt ausdrücklich das erklärte Ziel, umfassender als bisher insbesondere auch Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären.

Das erklärte Ziel des Gesetzesentwurfs und die diesem zugrunde liegende Intention der Bundesregierung, eine sichere, vertrauensvolle, nutzerfreundliche sowie barrierefreie digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und zwischen Leistungserbringern und Patienten zu schaffen und auszuweiten, werden vom Bundesverband Geriatrie e.V. ausdrücklich begrüßt. Dies betrifft insbesondere den vorgesehenen Anschluss weiterer Leistungserbringergruppen an die bereits bestehende Telematikinfrastruktur.

Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt die Intention, die bisher getroffenen Regelungen und Maßnahmen mit einem "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" weiterzuentwickeln beziehungsweise zu konkretisieren. Insbesondere die erweiterten Regelungen zur Ausnahme von Prüfungen bei Krankenhausbehandlungen sowie zur Verschiebung des Prüfquotensystems führen zu einer Entlastung der Krankenhäuser hinsichtlich der bestehenden Bürokratie.

 

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