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In seiner Stellungnahme zum Krankenhaustransparenzgesetz hat der Bundesverband Geriatrie vor allem einen Aspekt begrüßt: das Ziel, das Leistungsangebot und die damit verbundenen Qualitätsaspekte der stationären Versorgung übersichtlich und allgemeinverständlich in einem bundesweiten Transparenzverzeichnis zu veröffentlichen. Gleichzeitig fordert er eine bürokratiearme Umsetzung und insbesondere eine sachgerechte Interpretation der Daten und benennt dafür Kriterien.

Der Bundesverband Geriatrie begrüßt die Zielrichtung des vorgelegten Referentenentwurfes. Die zukünftig vermehrt in den Blickwinkel rückenden Aspekte der Ausschöpfung von Rehabili-tationspotentialen pflegebedürftiger Menschen sowie die hieraus langfristig zu verbessernden Bereiche der Lebensqualität, aber auch der finanziellen Belastung der Pflegekassen sind vom Bundesverband Geriatrie bereits häufig angesprochen worden.

Der Bundesverband Geriatrie begrüßt die Einrichtung eines Hilfsfonds des Bundes für Einrichtungen aus den Bereichen Rehabilitation und Teilhabe. Allerdings gibt es aus seiner Sicht zwei Punkte, die einer Anpassung bedürfen.

Die DRG-Fachgruppe Geriatrie – gemeinsam getragen vom Bundesverband Geriatrie, der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) – hat die DRG-Entgeltkatalogverordnung 2023 beraten und nimmt dazu Stellung.

Der Bundesverband Geriatrie e. V. beteiligt sich insbesondere aufgrund der besonderen Bedeutung einer Pflegepersonalbedarfsermittlung im Krankenhaus für den Versorgungsbereich Geriatrie an diesem Stellungnahmeverfahren. Aufgrund der Multimorbidität und der hohen Vulnerabilität haben geriatrische Patientinnen und Patienten einen komplexeren Behandlungsbedarf und damit einhergehend ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes will der Gesetzgeber ein Verfahren über die Zuteilung von überlebenswichtigen, pandemiebedingt nicht für alle verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten regeln. Hierfür sieht der Referentenentwurf die Einfügung des neuen § 5c IfSG in das Gesetz vor.

Um den gegenwärtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen – wie z. B. die Folgewirkungen des demografischen Wandels sowie der Corona-Pandemie – zu begegnen, ist eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig. Vor diesem Hintergrund sieht der vorliegende Gesetzentwurf neben zusätzlichen Mitteln über Bundeszuschüsse und erhöhte Zusatzbeiträge u.a. auch Einsparungen bei den Ausgaben vor. Hierfür sind insbesondere eine Stabilisierung der erheblichen Ausgabendynamik im Arzneimittelbereich und Anpassungen beim Pflegebudget im Krankenhausbereich vorgesehen.

 

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