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Erstmal haben vier Therapeutinnen in diesem Herbst ihre Fachweiterbildung Zercur Geriatrie abgeschlossen.
Für vier Absolventinnen von Zercur Geriatrie, der spezifischen Fachweiterbildung (FWB) für Therapeuten, ist die Fortbildung nun erfolgreich beendet. Nach einer Corona-bedingten Verlegung der Prüfungen vom Frühling in den Herbst stellten sie vor einer interdisziplinär besetzten Kommission ihr Fachwissen unter Beweis. „Die diesjährige Prüfung wurde erstmalig durchgeführt und ist ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg, die hohen Qualitätsstandards in der Geriatrie sicherzustellen“, sagt Michaela Brooksiek, beim Bundesverband Geriatrie e.V. als Referentin für Zercur zuständig.
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Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt ausdrücklich die mit dem Gesetzentwurf erklärten Ziele zur Verbesserung der Qualität in der Versorgung, zur Förderung und Stärkung von Netzwerkstrukturen sowie zur Beseitigung von strukturellen Verwerfungen.
Insbesondere die geplante Förderung von Netzwerkkoordinatoren stellt ein zentrales Element der Vernetzung innerhalb der Gesundheitsversorgung dar und fördert die vertikale sowie horizontale Integration über Organisationen und Sektoren hinweg. Aufgrund des demografiebedingt zunehmenden Bedarfs an multiprofessionellen Versorgungsstrukturen ist die geplante Förderung im Bereich der Palliativmedizin sowie des Hospizwesen grundsätzlich zu begrüßen und gleichzeitig auf die Geriatrie als vergleichbaren Versorgungskomplex des deutschen Gesundheitswesens mit einem ähnlichen Vernetzungsbedarf bzw. Vernetzungsbedarf auszuweiten.
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Die aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH hat im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) das Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation neu aufgelegt.
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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll auf eine zeitnahe und nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung verschiedener Bereiche abzielen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Selektivverträge nach § 140a SGB V.
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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vereint drei Gesetzesvorhaben: Die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und die Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgeldanspruchs.
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Videokonferenz für den verbandsinternen Austausch am 19. November 2020
Der Vorstand des Bundesverbandes Geriatrie hat entschieden, die für den 19. und 20. November in Frankfurt geplante Mitgliederversammlung auf Ende April 2021 zu verschieben. Nach einer Stabilisierung der Corona-Lage steigen die Infektionszahlen aktuell wieder an, und mit Beginn der kühlen Jahreszeit ist Virologen und Epidemiologen zufolge mit weiter steigenden Fallzahlen zu rechnen.
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Am 2. Juli hat der Deutsche Bundestag das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) beraten und verabschiedet. Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs des Gesetzes (damals noch unter dem Titel: Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) hat der Gesetzgeber damit wesentliche Neuerungen unter anderem für die geriatrische Rehabilitation und zentrale Forderungen des Bundesverbandes Geriatrie beschlossen.
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Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt ausdrücklich das erklärte Ziel, umfassender als bisher insbesondere auch Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären.
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Das erklärte Ziel des Entwurfes eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und die diesem zugrunde liegende Intention der Bundesregierung, eine sichere, vertrauensvolle, nutzerfreundliche sowie barrierefreie digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und zwischen Leistungserbringern und Patienten zu schaffen und auszuweiten, werden vom Bundesverband Geriatrie e.V. ausdrücklich begrüßt. Dies betrifft insbesondere den vorgesehenen Anschluss weiterer Leistungserbringergruppen an die bereits bestehende Telematikinfrastruktur.
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Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt die Intention, die bisher getroffenen Regelungen und Maßnahmen mit einem "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" weiterzuentwickeln beziehungsweise zu konkretisieren. Insbesondere die erweiterten Regelungen zur Ausnahme von Prüfungen bei Krankenhausbehandlungen sowie zur Verschiebung des Prüfquotensystems führen zu einer Entlastung der Krankenhäuser hinsichtlich der bestehenden Bürokratie.